Datenschutz
Informationen zu gesetzlichen Änderungen beim Datenschutz
Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Kern der Verordnung ist das sogenannte informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Jeden: jeder Mensch soll grundsätzlich die Hoheit darüber haben, was mit Informationen über ihn – man nennt sie „personenbezogene Daten“ - geschieht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist ein Aspekt des in unserer Verfassung in Artikel 2 Grundgesetz geregelten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Die Kirchen haben die Bestimmungen der DSGVO mit eigenen Regelungen durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) umgesetzt (zum 24.5.18. in Kraft tretendes Kirchliches Datenschutzgesetz, KDG, veröffentlicht im Amtsblatt ABl. 7, S. 185ff 23.3.2018).
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) wird erlassen aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten.
Dieses Recht ist auch europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Art. 91 EU-DSGVO. Das KDG ist zum 24. Mai 2018 in Kraft getreten.
