Taufe

 
Sie möchten sich oder Ihr Kind taufen lassen? Sie werden Patenonkel oder Patentante? Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen zur Taufe.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
 
 
 
 

Neu

Die Sinnsucher*Tüte für Taufeltern und Taufpat*innen

 
Willst du bei unserem Kind Patin werden? Will ich das Taufpatenamt übernehmen? Was erwarten Eltern von mir als Taufpatin, was erwartet der Taufpate von seinem Amt?

Um diese Fragen spielerisch zu besprechen, gibt es eine neue SINNSUCHER*Tüte speziell für Taufpat*innen und Taufeltern. Es gehört ein Puzzle dazu, eine Anleitung für Schritte mit dem Puzzle und verschiedene Gebetskärtchen.
 
Durch eine großzügige Förderung durch die Gemeinschaftsstiftung der Erzdiözese Freiburg können Sie die SINNSUCHER*Tüten hier kostenlos bestellen. 
 
  

Sie haben Fragen zur Taufe?

Wir sind gerne für Sie ansprechbar
Domkapitular | Erzbischöflicher Sekretär | Leitung Referat Liturgie und Sakramente
Katechese, Katechumenat und Sakramentenpastoral
 

 
 
Die Anmeldung zur Taufe erfolgt im Büro Ihrer Pfarrgemeinde. Sie müssen dort persönlich erscheinen. Bitte bringen Sie das Familienstammbuch mit der Geburtsurkunde ihres Kindes mit. Außerdem werden die Namen und Adressen der Paten benötigt.
 
Prinzipiell ist die Taufe auch in einer anderen Gemeinde möglich. Da es sich bei der Taufe allerdings auch um die Aufnahme in eine Gemeinschaft handelt, sollten Sie überlegen, ob der eigene Wohnort nicht vielleicht doch besser geeignet ist.
 
 

 
 
Die Paten unterstützen das Kind auf seinem Weg im Glauben und sind Bezugsperson und Vorbild. Von der Taufe über die Erstkommunion bis zur Firmung (und darüber hinaus) dürfen sie das Patenkind begleiten und dabei auch die eigenen Erfahrungen mit dem Glauben und den Sakramenten einbringen. Deshalb sieht das Kirchenrecht vor, dass Taufpaten selbst katholisch getauft und gefirmt sind. Sie dürfen nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können das Patenamt nicht selbst übernehmen.
 
Taufe und Firmung gehören eng zusammen. Deswegen empfiehlt das Kirchenrecht dass das Tauf- und Firmpatenamt von derselben Person übernommen werden. Das ist aber nur eine Empfehlung und kann von der Firmandin/ dem Firmanden frei entschieden werden.
 
Oft ist es üblich, jemanden aus der Familie zu wählen. Das ist allerdings nicht notwendig. Es kann und darf auch eine Freundin oder Freund sein. Wichtig ist, dass die Eltern genug Vertrauen zu der ausgewählten Person haben.
 
Das ist nicht möglich, aber sie können Taufzeugen sein. Fragen dazu klärt man am einfachsten im Taufgespräch vor Ort.
 
In der frühen Kirche wurden meist Erwachsene getauft. Ihnen wurden zwei erfahrene Gemeindemitglieder an die Seite gestellt. Ihre Aufgabe war es, in das Leben als Christ einzuführen. Wenn Kinder getauft werden, übernehmen die Eltern gemeinsam mit den Paten die Aufgabe, das Kind auf seinem Lebensweg im christlichen Glauben zu begleiten. Die Paten stehen auch als Vertreter für die Gemeinschaft der Kirche, in die das Kind mit der Taufe aufgenommen wird.
 
Die Patin bzw. der Pate erklärt sich dazu bereit und verpflichtet sich, bei der religiösen Erziehung des Kindes mitzuwirken. Dies geschieht auch ganz offiziell im Taufgottesdienst. Vor dem staatlichen Gesetzgeber sind mit der Übernahme des Patenamtes keine Verpflichtungen verbunden. Auch wenn es immer wieder zu hören ist: Falls den Eltern des Kindes etwas zustößt, bestehen keine automatische Fürsorgepflicht, Sorgerechts- oder auch Vormundschaftsaufgaben für die Patin oder den Paten.
 
Die kirchenrechtlichen Bedingungen für das Patenamt spiegeln die besondere Verantwortung und Wichtigkeit dieser Aufgabe wider. Wenn sich aus Ihrem Verwandten- oder Bekanntenkreis niemand findet oder bereit erklärt, den Dienst zu übernehmen, kann eine Taufe alternativ auch ohne Paten stattfinden. Sprechen Sie gerne mit den Verantwortlichen in Ihrer Wohnortpfarrei.
 
Als Paten kommen Ihnen auch in der Taufe selbst eine besondere Rollen zu. Sie versprechen zu Beginn, dass Sie den Eltern helfen, das Kind in den Glauben einzuführen beziehungsweise auf dem Glaubensweg zu begleiten. Sie dürfen nach den Eltern dem Kind ein Kreuz auf die Stirn zeichnen. In besonderer Weise werden Sie vor der eigentlichen Taufe nach Ihrem Glauben gefragt. Gemeinsam mit den Eltern bekennen sie diesen Glauben, in den das Kind hineinwachsen darf.
 
Aber das sind nur die durch die Liturgie festgelegten Punkte. In Absprache können Sie auch an vielen anderen Stellen, den Taufgottesdienst mitgestalten - z.B. durch Musik, bei den Fürbitten, dem Entzünden der Taufkerze, dem Halten des Kindes bei der Taufe, persönliche Worte an den Täufling nach der Taufe. Bringen Sie sich gerne bei der Vorbereitung und den Taufgesprächen mit ein.
 
Zunächst einmal ist eine Person für das Patenamt vorgesehen. In vielen Fällen wählen Eltern noch  eine zweite Person als Patin oder Paten aus. Mehr als zwei Paten sind kirchenrechtlich nicht vorgesehen. Die Anzahl möglicher Taufzeugen ist nicht begrenzt.
 
Als Patin oder Pate kann man nicht abgesetzt werden - etwa nach einem Streit. Der Name der Paten kann nicht aus dem Taufregister gestrichen werden. Das Patenamt ist als Begleitung für ein ganzes Leben gedacht.
 
Die besondere Aufgabe der Paten ist es, die Eltern bei der religiösen Erziehung des Kindes zu unterstützen. Dabei geht es besonders um eine vertrauensvolle Beziehung. Für das Kind bzw. den Jugendlichen sind sie Ansprechpersonen in Glaubens- und Lebensfragen. Dabei bieten sie oft noch einmal eine andere Perspektive als die Eltern an.
 
Ja, das ist möglich. Eine Person kann mehrmals das Taufpatenamt übernehmen.
 

 
 
Eine Taufe im Erwachsenenalter ist möglich. Zu Beginn des Christentums wurden sogar hauptsächlich Erwachsene getauft.
 
Am besten nehmen Sie Kontakt mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin bei sich vor Ort auf. In einem ersten Gespräch werden der mögliche Weg zu Ihrer Taufe und Ihre Fragen besprochen.