Einwilligung Newsletter Kirchengemeinde „Alt“/ Kirchengemeinde „Neu“
22.01.2026 |
Zum 1.1.2026 sind die Kirchengemeinden „Neu“ errichtet worden. Eine Einwilligung zum Bezug eines Newsletters, die Sie gegenüber der Kirchengemeinde „Alt“ erteilt haben, gilt – gleicher Zweck vorausgesetzt - auch gegenüber der Kirchengemeinde „Neu“.
