Du bist in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, wenn...

01.10.2026 | Zeittypische Begriffe aus dem Bauamt

Ohne die Angabe eines Datums kann ein Dokument zum Beispiel durch das Erkennen des Schrifttyps zeitlich eingeordnet werden, da sich das manuelle Schreiben im Laufe der Zeit verändert hat. Im EAF begegnen einem u. a. die Kurrentschrift, die seit dem 16. Jahrhundert bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts angewendet wurde oder die daraus entstandene Sütterlinschrift aus dem 20. Jahrhundert. Für Unkundige der Schriften-Typologie besteht eine weitere Möglichkeit der zeitlichen Einordnung durch eine genauere Betrachtung von ausgewählten Begriffen, da durch die permanente Veränderung der Sprache manche Wörter und Formulierungen für Gegenstände, Sachen, Vorgänge oder Tätigkeiten zeittypisch sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Dokument, unabhängig von der Identifizierung des Schrifttyps, gelesen und der Inhalt verstanden werden kann.

Die nachfolgenden Beispiele sind aus den Beständen der Erzbischöflichen Bauämter Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe und Konstanz (EAF B31, B32, B33 und B34) entnommen und decken einen Zeitraum von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis Anfang des 20. Jahrhunderts ab. Nebenbei erhält man außerdem einen Eindruck zu den vor 150 Jahren bestehenden Anforderungen an Wohn-, Pfarr- und Ökonomiebauten und die damit einhergehenden Lebensumstände.
 
Heutzutage ist beim Neu- oder Umbau die Errichtung eines „Pumpbrunnes“ zur Beschaffung von Wasser zum Kochen oder Waschen nicht mehr vorgesehen, da man praktischerweise an das örtliche Wassernetz angeschlossen ist. Auch auf ein „Waschhaus“, in welchem Wäsche von Hand gewaschen oder Körperhygiene betrieben wurde, kann dank integriertem Sanitärbereich verzichtet werden. Erforderlich war damals ferner die „Herstellung einer Holzremise“, in welcher das Brennholz zum Heizen und Kochen (und bei Bedarf, für das Erhitzen von Wasser zum Waschen) gelagert wurde.
 
Beispiel aus Bestand B 32.
 
Alternativ oder ergänzend waren geeignete Lagerräume für die „Kohlelieferung“ notwendig. Zumindest musste nach der „Erstellung einer elektrischen Läuteeinrichtung“ – der Installation einer Haustürklingel – nicht mehr geklopft oder gerufen werden. War der Anschluss an das Stromnetz bzw. die „Einrichtung des elektrischen Lichts“ erfolgt, konnte auch die „elektrische Lichtanlage“ als Beleuchtung in den Räumen genutzt werden.
 
Den jüngeren Leserinnen und Lesern ist möglicherweise unklar, dass es sich beim „Abort“ oder „Abritt“ um eine zeittypische Bezeichnung für die heutige Toilette – ohne Frischwasserzufuhr und Anschluss an die Kanalisation – handelt. Neben der „Errichtung“ einer „Abortgrube“ war ferner deren „Reinhaltung“ eine erforderliche Maßnahme.
 
Eine besonders im kirchlichen Kontext interessante und wiederholt auftretende Formulierung ist die „Vergebung der Arbeiten“. Bei der Beauftragung eines Handwerkbetriebs im Rahmen einer, sowohl damals als auch heute, üblichen „Reparatur des beschädigten Daches“ oder der „Gartenmauer“, ist die Bezeichnung „Vergabe von Arbeiten“ geläufiger.
 
Für die angeführten Bestände werden derzeit Repertorien erstellt, die bald auf der Homepage des EAF abgerufen werden können (hier finden Sie die bereits verfügbaren Findmittel). 
 
Anna Zimmermann