Unvermittelt im Rampenlicht: Der Domfabrikfonds
10.06.2025 |
Tatsächlich aber blieb es bei der Absicht, denn als die finanzielle Ausstattung des künftigen Erzbistums festgelegt wurde, verzichtete man auf die Übertragung des Konstanzer Domfabrikfonds nach Freiburg. Grund dafür war, vereinfacht ausgedrückt, dass der Freiburger Münsterfabrikfonds genügend Geld zu haben schien, um die mit dem erzbischöflichen Gottesdienst verbundenen zusätzlichen Ausgaben leisten zu können – und dass man die Mittel des Konstanzer Domfabrikfonds an der nun ehemaligen Bischofskirche auch weiterhin gut brauchen konnte.
Verständlicherweise waren die Mitglieder der Münstermusik damit nicht zufrieden und drohten schließlich sogar mit Streik, wie der „Domverwalter“ berichtete: „Die Pfarrkirchen-Musik [wird] mehr in Anspruch genommen und die Herren Musikanten, deren Personal ohnehin stärker seyn solle, haben ihrer schlechten Zahlung wegen […] schon durch eine frühere Eingabe ans hohe Domcapitel um Gehaltsvermehrung angesucht, und dem sichern Vernehmen nach wollen sie, da die [Münster-]Fabrik nicht einmal alle nöthigen Musikalischen Instrumente besitzt, wenn ihr Gesuch kein Gehör findet, vom Musik-Chor wegbleiben.“ Der Streik konnte zwar durch gelegentliche Sonderzahlungen abgewendet werden, aber grundsätzlich gelöst wurde das Problem dadurch nicht und die Klagen hielten an.
So schrieben die Sängerinnen, Sänger und Instrumentalisten am 14. Dezember 1833: „Im Jahre 1827 geschah nun die Organisation des Domkapitels – die Nebenfonds von Konstanz, und von Bruchsal wurden mit dem Hauptfonde vereinigt, die erforderlichen Stellen besetzt, und nicht ein einziger Nebenzweig dieser hohen Anstalt wurde vergeßen, nur allein die Musik, das Nothwendigste zur Verherrlichung jeder kirchlichen Feierlichkeit, blieb unberücksichtigt.“ Die Petenten machten diesmal sogar einen Vorschlag, wie ihrer Meinung nach das Finanzloch gestopft werden könnte, der sich freilich schnell als unrealistisch herausstellte.
Einen Domfabrikfonds gab es in Freiburg allerdings weiterhin nicht. Dieser wurde erst im Jahr 1906 gegründet, wobei das Grundstocksvermögen dem Konstanzer Domfabrikfonds entnommen wurde. Rund 20 Jahre später wurde dann das Vermögen, das dem Konstanzer Domfabrikfonds nach Erstem Weltkrieg und Inflation noch verblieben war, mit demjenigen des Freiburger Domfabrikfonds vereinigt, so dass die ursprünglich geplante und sachlich angemessene Übertragung des Domfabrikfonds vom früheren an den bis heute aktuellen Bischofssitz mit rund einem Jahrhundert Verspätung doch noch zustande kam.
In der Praxis besteht der „Aufwand für den Gottesdienst […] des Erzbischofs und des Metropolitankapitels“ vor allem in der Finanzierung der Dommusik – und das ist auch der Grund dafür, dass der Domfabrikfonds, den bis dahin kaum jemand gekannt hatte, seit November 2024 mit einem Mal in aller Munde war.
Im Zusammenhang mit Situation um Domkapellmeister Prof. Boris Böhmann, die Ende 2024 in Freiburg für große Aufregung sorgte und bundesweit durch die Medien ging, war immer wieder vom Domfabrikfonds die Rede. Auch wenn dieser in der Auseinandersetzung eine zentrale Rolle spielt, wissen wohl nur Wenige, worum es sich bei dieser Institution eigentlich handelt. Auch was ihre Aufgaben sind, dürfte nicht allgemein bekannt sein – für Schlagzeilen zu sorgen, gehört ganz sicher nicht dazu.
Vor rund zwei Jahrhunderten, bereits vor der Errichtung des Erzbistums Freiburg wie auch in seinen Anfangsjahren, hat der Domfabrikfonds schon einmal für Wirbel gesorgt, naturgemäß ohne nennenswerte mediale Aufmerksamkeit, und auch Kapellmeister und Musik spielten seinerzeit eine nicht unwesentliche Rolle. Sogar von einem Sängerstreik war die Rede – doch nun der Reihe nach.
Ein Fabrikfonds, ganz gleich, ob er mit Vornamen Dom-, Münster- oder einfach nur Kirchen- heißt, ist in der (römisch-katholischen) Kirche ein Vermögen, das dem Unterhalt des entsprechenden Gebäudes und üblicherweise auch der Beschaffung der gottesdienstlichen Bedürfnisse wie z. B. Gewänder, Kerzen, Weihrauch, Musik (bisweilen auch „akustischer Weihrauch“ genannt) dient. So gibt es in Freiburg seit dem hohen Mittelalter den Münsterfabrikfonds, der nicht nur Eigentümer des Münsters, sondern auch für dessen bauliche Unterhaltung im Innern zuständig ist – für das Äußere ist der Münsterbauverein verantwortlich, der seinerseits vom Erzbistum und der Stadt Freiburg, vom Land Baden-Württemberg sowie von zahlreichen weiteren Partnern unterstützt wird.
Ein Domfabrikfonds existiert demgemäß da, wo es einen Dom, also eine Bischofskirche, zu unterhalten gilt. In Freiburg, das bis zur Errichtung des Erzbistums im Jahr 1821/27 keine Bischofsstadt war, gab es keinen Dom und folglich auch keinen Domfabrikfonds. Seit der Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827 ist das Freiburger Münster eigentlich zwei Kirchen, nämlich die Kathedrale (bzw. der Dom) des Erzbistums und zugleich, wie schon immer, die Pfarrkirche der Münsterpfarrei.
Umgekehrt ist seit diesem Tag das Konstanzer Münster kein Dom mehr, sondern nur noch Pfarrkirche, und der dortige Domfabrikfonds, den es auch schon seit dem Mittelalter gab, wäre eigentlich funktionslos. Folgerichtig hatte die seit der Säkularisation für die Finanzen der katholischen Kirche in Baden zuständige Staatsbehörde schon 1813 festgestellt, die Domfabrik müsse, „wenn die bischöfl. Kirche heute oder morgen von Constanz weggezogen und anderswohin übersetzt wird, an eben dieses andere Ort zur Bestreitung des bischöfl. Gottesdienstes gezogen werden.“ Das badische Innenministerium hatte dies im Jahr 1818 – da wurden die Pläne, ein badisches Landesbistum zu errichten, allmählich konkreter – noch einmal bekräftigt: „Dieser Fond muss also dahin folgen, wo künftig der Diözesanbischof seinen Sitz haben wird.“
Tatsächlich aber blieb es bei der Absicht, denn als die finanzielle Ausstattung des künftigen Erzbistums festgelegt wurde, verzichtete man auf die Übertragung des Konstanzer Domfabrikfonds nach Freiburg. Grund dafür war, vereinfacht ausgedrückt, dass der Freiburger Münsterfabrikfonds genügend Geld zu haben schien, um die mit dem erzbischöflichen Gottesdienst verbundenen zusätzlichen Ausgaben leisten zu können – und dass man die Mittel des Konstanzer Domfabrikfonds an der nun ehemaligen Bischofskirche auch weiterhin gut brauchen konnte.
Das war freilich, wie sich rasch herausstellen sollte, zu kurz gedacht. Schon bald nachdem das Münster zur Bischofskirche geworden war, zeigte sich sehr deutlich, dass es ab sofort mehr und vor allem aufwendigere Gottesdienste geben würde als bislang. Und so beantragten die Sängerinnen, Sänger und Musiker der Münstermusik um die Jahreswende 1827 gemeinsam mit dem Münstermusikdirektor eine angemessene Gehaltserhöhung. Das Gesuch selbst scheint nicht erhalten zu sein, aber aus der Antwort von Generalvikar Hermann von Vicari (1773-1868), datiert auf den 19. Februar 1828, lässt sich der Inhalt ermessen: „Wir finden das Gesuch [...] ganz billig [d. h. berechtigt], allein wir finden uns ganz außer Stand, diesem Gesuche zu entsprechen, weil bei der Dotation des Erzbisthums auf die mit dem feierlichen Metropolitan Gottesdienst, welcher von dem gewöhnlichen Pfarrgottesdienste wohl zu unterscheiden ist, verbundenen Kosten kein Bedacht genommen wurde“.
Verständlicherweise waren die Mitglieder der Münstermusik damit nicht zufrieden und drohten schließlich sogar mit Streik, wie der „Domverwalter“ berichtete: „Die Pfarrkirchen-Musik [wird] mehr in Anspruch genommen und die Herren Musikanten, deren Personal ohnehin stärker seyn solle, haben ihrer schlechten Zahlung wegen […] schon durch eine frühere Eingabe ans hohe Domcapitel um Gehaltsvermehrung angesucht, und dem sichern Vernehmen nach wollen sie, da die [Münster-]Fabrik nicht einmal alle nöthigen Musikalischen Instrumente besitzt, wenn ihr Gesuch kein Gehör findet, vom Musik-Chor wegbleiben.“ Der Streik konnte zwar durch gelegentliche Sonderzahlungen abgewendet werden, aber grundsätzlich gelöst wurde das Problem dadurch nicht und die Klagen hielten an.
So schrieben die Sängerinnen, Sänger und Instrumentalisten am 14. Dezember 1833: „Im Jahre 1827 geschah nun die Organisation des Domkapitels – die Nebenfonds von Konstanz, und von Bruchsal wurden mit dem Hauptfonde vereinigt, die erforderlichen Stellen besetzt, und nicht ein einziger Nebenzweig dieser hohen Anstalt wurde vergeßen, nur allein die Musik, das Nothwendigste zur Verherrlichung jeder kirchlichen Feierlichkeit, blieb unberücksichtigt.“ Die Petenten machten diesmal sogar einen Vorschlag, wie ihrer Meinung nach das Finanzloch gestopft werden könnte, der sich freilich schnell als unrealistisch herausstellte.
Dennoch war dieser Versuch letztlich wesentlich erfolgreicher als alle vorangegangenen, denn in Karlsruhe war nun ein Mann für den Fall zuständig, der nicht nur die Freiburger Verhältnisse gut kannte, sondern obendrein auch ein Faible für gute Kirchenmusik hatte. Er sorgte dafür, „daß die Domfabrik Konstanz die Kosten für den erzbischöflichen Kult, möge der erzbischöfliche Sitz da oder dort seyn, übernehmen“ und ab dem 1. Juni 1833 der Freiburger Dommusik einen Zuschuss in Höhe von jährlich 500 Gulden – das entsprach zwei Jahresgehältern des Münstermusikdirektors – bezahlen musste. Dauerhaft gelöst wurden die Finanzierungsprobleme der Kirchenmusik am Freiburger Münster erst mit der Gründung der Domkapelle am 1. November 1838, der somit der „Geburtstag“ der Freiburger Dommusik ist. Doch das ist eine andere Geschichte.
Einen Domfabrikfonds gab es in Freiburg allerdings weiterhin nicht. Dieser wurde erst im Jahr 1906 gegründet, wobei das Grundstocksvermögen dem Konstanzer Domfabrikfonds entnommen wurde. Rund 20 Jahre später wurde dann das Vermögen, das dem Konstanzer Domfabrikfonds nach Erstem Weltkrieg und Inflation noch verblieben war, mit demjenigen des Freiburger Domfabrikfonds vereinigt, so dass die ursprünglich geplante und sachlich angemessene Übertragung des Domfabrikfonds vom früheren an den bis heute aktuellen Bischofssitz mit rund einem Jahrhundert Verspätung doch noch zustande kam.
Eine schriftliche Satzung des Domfabrikfonds wurde im Jahr 2018 verfasst und im Frühjahr 2024 im Einvernehmen zwischen der kirchlichen und staatlichen Stiftungsbehörde in Kraft gesetzt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens stellte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg im März 2024 fest, dass der Fonds durch die großherzoglich-badische Dotation bereits 1820 gegründet worden sei – was bis dahin anscheinend niemand bemerkt hatte. Zufolge dieser Satzung ist der „Erzbischöfliche Domfabrikfonds“ eine gemeinnützige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, deren einziger Zweck es ist, „den Aufwand für den Gottesdienst an der Kathedralkirche in Freiburg im Breisgau zu bestreiten, soweit dieser Gottesdienst des Erzbischofs und des Metropolitankapitels ist“ (§ 3 Abs. 2). Vorstand und somit Verwalter des Domfabrikfonds sind der Erzbischof und der Dompropst gemeinsam (§ 7), als Aufsichtsrat fungiert das Metropolitankapitel unter Vorsitz des Dompropstes, der jedoch kein Stimmrecht besitzt (§ 8).
In der Praxis besteht der „Aufwand für den Gottesdienst […] des Erzbischofs und des Metropolitankapitels“ vor allem in der Finanzierung der Dommusik – und das ist auch der Grund dafür, dass der Domfabrikfonds, den bis dahin kaum jemand gekannt hatte, seit November 2024 mit einem Mal in aller Munde war.
Christoph Schmider
Archivalien im EAF
- B2-1945/1820, Leistungen des Staates an die Kirchen, 1971-1981
- B4/2935 Freiburg, Münsterpfarrei. Dommusik. Die jährlichen Zuschüsse von der Münsterfabrik zu Konstanz per 500 fl. zur Musikfondskasse an der Domkirche dahier, Vol. 1; 1828-1849
- B4/2944 Freiburg, Münsterpfarrei. Gesuch der Mitglieder des Orchesters in der Metropolitankirche um Besoldungszulage; 1828-1834
- B4/2945 Freiburg, Münsterpfarrei. Domkapelle. Vorschläge zur Organisierung, Mittel, Statuten; ca. 1830-1869
- B4/2946 Freiburg, Münsterpfarrei. Der Münstermusikfonds; 1834-1838
- B4/2955 Freiburg, Münsterpfarrei. Münstermusik; 1813-1867
- B4/2957 Freiburg, Münsterpfarrei. Die Münstermusik und der Musikfonds, Pars I.; 1833-1855
- B81/2284, Verrechnungsdienst der Stiftungsverwaltung Konstanz, 1924-1950
- B81/4204, Domfabrikfonds Konstanz, Beiträge zum Münstermusikfonds Freiburg zur Besoldung des Kapellmeisters, 1828-1908
- Rechnungen des Freiburger und Konstanzer Domfabrikfonds
- PDF mit dem Gutachten des Kath. Oberstiftungsrats von 1927
Literaturhinweis
Christoph Schmider, „Gotteslob mit Hörnerschall“ oder „Gräuel an heiliger Stätte“? Untersuchungen zur kirchenmusikalischen Praxis im Erzbistum Freiburg in der Zeit zwischen Errichtung des Bistums und Gründung des Diözesan-Cäcilien-Verbandes (1821/27-1878). Freiburg 1994, S. 127-130.


