Geburtsdatum des Erzbistums Freiburg

19.12.2023 |

Immer mal wieder ploppt die Frage auf, wie alt das Erzbistum Freiburg eigentlich sei. Dabei ist die Antwort doch ganz einfach: „Geburtstag“ ist natürlich der 21. Oktober 1827, denn an jenem Tag wurde der erste Erzbischof, Bernhard Boll, geweiht und feierlich in sein Amt eingeführt. Und da es ohne Bischof kein Bistum geben kann, ist dieser Tag der „Geburtstag“ des Erzbistums. Alles ganz einfach. 

Aber nein, ganz so einfach ist es wohl doch nicht, denn bei näherem Hinsehen entdeckt man schnell, dass immer wieder auch das Jahr 1821 als Gründungsjahr gehandelt wird. Und dass für die Existenz eines Bistums ein Bischof notwendig ist, scheint auch keineswegs sicher, denn Bistümer verschwinden ja mit dem Rücktritt oder Tod ihres Oberhirten nicht einfach – siehe aktuell beispielsweise  Rottenburg-Stuttgart. In Freiburg gab es im 19. Jahrhundert sogar einmal eine 14 Jahre währende Sedisvakanz, also eine Zeit, in der der Bischofsstuhl nicht besetzt war, doch das Erzbistum bestand und funktionierte munter weiter. Was die Frage nach sich zieht, wer oder was ein Bistum eigentlich ausmacht? Sind es nicht die Gläubigen in den Pfarreien, das „Volk Gottes“? Und der Bischof ist nur „nice to have“?

Wenn also das Erzbistum Freiburg doch nicht 1827 entstand, wann dann? Vielleicht doch 1821, weil Papst Pius VII. mit der am 16. August 1821 erlassenen Bulle „Provida solersque“ das Erzbistum Freiburg kirchenrechtlich errichtete? Und die Oberrheinische Kirchenprovinz mit den auch noch dazugehörenden Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Rottenburg gleich mit? Aber sind die Buchstaben einer päpstlichen Urkunde das Pergament, auf dem sie stehen, überhaupt wert, wenn es das, was sie definieren, in der Realität überhaupt nicht gibt? Wenn Freiburg zwar 1821 zur Bischofsstadt wurde, aber keiner etwas davon bemerkte, weil die zuständige Bistumsverwaltung weiterhin in Konstanz saß? (Wo es übrigens, aber das nur nebenbei, seit dem Tod des letzten Amtsinhabers im Jahr 1817 auch keinen Bischof gab.)

Braucht es für ein Bistum nicht noch mehr als einen kirchenrechtlichen Gründungsakt und dazu einen Bischof? Braucht man nicht auch Leitungs- und Verwaltungspersonal sowie einen Hausmeister? Dazu Wohn- und Arbeitsräume sowie Büromaterial und noch manches andere mehr? Und muss das nicht alles bezahlt werden? Aber von wem, nachdem die Kirche ja durch den „Reichsdeputationsraubschluss“ (so Heinrich Hansjakob) im Jahr 1803 enteignet worden war? 

Richtig – der Staat musste die Finanzierung sicherstellen. Und da das neue Bistum zunächst als Landesbistum für Baden geplant war, war das Großherzogtum Baden in der Pflicht. Womit dann also das Datum der vom badischen Großherzog Ludwig (1763-1830) erlassenen Dotationsurkunde der eigentliche „Geburtstag“ des Erzbistums Freiburg wäre? Und es somit am 23. Dezember 2023 auf ein Alter von 203 Jahren zurückblicken können würde? 
 
Dotationsurkunde 1827
EAF, Dotationsurkunde, Abschrift 1827, S. 1 u. S. 6.
 
Christoph Schmider