Erzbischof Bolls Vereidigung 1827
14.03.2024 |
Mit einem Mal aber steht alles auf der Kippe. Johann Evangelist Engesser, Ministerialdirektor aus Karlsruhe und als Chef der „Katholischen Kirchensection“ so etwas wie der heimliche „katholische Landesbischof“, bestellt Boll wie auch die bereits ernannten Domkapitulare ein und konfrontiert sie mit den bislang noch geheim gehaltenen landesherrlichen Verordnungen zum Staat-Kirche-Verhältnis. Boll ist entsetzt, denn sie sind fast identisch mit der sogenannten „Kirchenpragmatik“, die Papst Pius VII. längst als völlig inakzeptabel verworfen hatte. Der künftige Erzbischof sieht sich zwischen Skylla und Charybdis: Akzeptiert er, wie von Engesser gefordert, die staatlichen Vorschriften, riskiert er, von Rom nicht anerkannt zu werden. Akzeptiert er nicht, müssen Weihe, Inthronisation und das ganze Fest abgeblasen werden. Doch Engesser weiß eine Lösung und meint, es gebe keinen Grund zur Sorge, sei doch der Großherzog voll Wohlwollen der Kirche gegenüber. Nach kurzer Bedenkzeit stimmen Boll und die Domkapitulare widerwillig zu – nicht ohne den ganzen Vorgang zwei Tage später als erste erzbischöfliche Amtshandlung in Form einer vom Erzbischof selbst zu Papier gebrachten, besiegelten und unterschriebenen Urkunde festzuhalten. Dabei betonen die Herren ausdrücklich, dass sie die Verordnungen „nicht als für uns verbindlich“ ansehen. Dass diese Urkunde kaum das Papier wert ist, auf dem sie geschrieben steht, wird erst später die Geschichtsschreibung feststellen.
Die meisten der ungezählten Blatt Papier, die das Erzbischöfliche Archiv in Akten, Bänden oder auch lose in seinen Magazinen verwahrt – es dürfte eine höhere achtstellige Zahl sein – sind eher unscheinbar. Fast alle aber sind auf die eine oder andere Art besonders, und jedes ist mit einer Geschichte verbunden. Manche sind freilich besonders besonders, und nicht selten ist dann auch die dazugehörige Geschichte nicht gerade alltäglich. So zum Beispiel ein schon etwas ramponiertes Blatt aus dem frühen 19. Jahrhundert, das auf der Vorderseite neben der eigentlichen Beschriftung eine etwas krakelige Aktensignatur – sie stammt aus dem 20. Jahrhundert – und einen Siegelabdruck, auf der Rückseite ein Oblatensiegel und mehrere wichtig aussehende Unterschriften trägt.
Die zugehörige Geschichte geht so: Wir schreiben den 20. Oktober 1827. In Freiburg ist alles bereit für das bislang größte Ereignis in sieben Jahrhunderten Geschichte. Die Stadt quillt über von Besuchern aus nah und fern. Der Erzbischof von Köln mit Gefolge ist da, zahlreiche andere kirchliche Würdenträger sind gekommen, und für den Abend hat sich der badische Großherzog samt Hofstaat angesagt. Am nächsten Tag soll es soweit sein: Bernhard Boll, ehemaliger Zisterziensermönch aus Salem, derzeit Universitätsprofessor und Münsterpfarrer, wird zum Bischof geweiht und in sein Amt als Erzbischof von Freiburg und Metropolit der Oberrheinischen Kirchenprovinz eingeführt.
Mit einem Mal aber steht alles auf der Kippe. Johann Evangelist Engesser, Ministerialdirektor aus Karlsruhe und als Chef der „Katholischen Kirchensection“ so etwas wie der heimliche „katholische Landesbischof“, bestellt Boll wie auch die bereits ernannten Domkapitulare ein und konfrontiert sie mit den bislang noch geheim gehaltenen landesherrlichen Verordnungen zum Staat-Kirche-Verhältnis. Boll ist entsetzt, denn sie sind fast identisch mit der sogenannten „Kirchenpragmatik“, die Papst Pius VII. längst als völlig inakzeptabel verworfen hatte.
Christoph Schmider

