Der Beitragssatz wird künftig 6,7 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts betragen. Der Arbeitgeber übernimmt aufgrund arbeitsrechtlicher Regelungen davon 5,95 Prozent, der Eigenanteil der Versicherten liegt bei 0,75 Prozent. Versicherte müssen dafür nichts unternehmen, der neue Betrag erscheint ab Januar automatisch auf der Gehaltsabrechnung.
Information zur Beitragserhöhung der KZVK
19.10.2026 |
Hintergrund der Anpassung
Im Jahr 2020 hat die KZVK ihr Finanzierungssystem neu aufgestellt, um die Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Die Anpassung der Beiträge im Jahr 2027 wurde schon 2020 zwischen der KZVK, den beteiligten Arbeitgebern und weiteren Stakeholdern vereinbart. Im Gegenzug konnte die KZVK für sieben Jahre einen stabilen, niedrigen
Beitragssatz von 6 Prozent garantieren (Arbeitnehmer-Eigenanteil: 0,4 Prozent). Planmäßig greift daher zum Januar 2027 eine Anpassung des Beitragssatzes auf 6,7 Prozent. Die KZVK liegt jedoch auch nach der Anpassung weiter deutlich unter den Beitragssätzen anderer Zusatzversorgungskassen. Die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung wird nicht von der KZVK, sondern von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen vereinbart. Entsprechend der derzeitigen Regelung teilen sich Arbeitgeber und
Arbeitnehmer den Anteil des Beitragssatzes, der 5,2 Prozent übersteigt.
Auswirkungen auf die freiwillige Versicherung MehrWert
Falls Versicherte eine freiwillige MehrWert-Versicherung (Bruttoentgeltumwandlung) abgeschlossen haben, beachten Sie bitte mögliche Auswirkungen des erhöhten Beitrags auf die Steuerfreigrenzen. Die KZVK berät bei Unklarheiten. Online-Beratungstermine gibt es unter https://kzvk.link/onlineberatung
Durch die neue Höhe der Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung verändert sich der Betrag, der automatisch aus dem Brutto-Gehalt der versicherten Person für die Zusatzversorgung abgeführt wird. Die genaue Summe können Versicherte ihrer Gehaltsabrechnung im Januar entnehmen. Alternativ erfragen sie den individuellen Betrag bei der jeweiligen Personalabteilung der Einrichtung.
Beispiel: Bei einem Monatsgehalt von 2.500 Euro beträgt die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung
künftig 18,75 Euro. Dem stehen 148,75 Euro gegenüber, die der Arbeitgeber – zusätzlich zum
Gehalt – übernimmt.
künftig 18,75 Euro. Dem stehen 148,75 Euro gegenüber, die der Arbeitgeber – zusätzlich zum
Gehalt – übernimmt.
Hintergrund der Anpassung
Im Jahr 2020 hat die KZVK ihr Finanzierungssystem neu aufgestellt, um die Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Die Anpassung der Beiträge im Jahr 2027 wurde schon 2020 zwischen der KZVK, den beteiligten Arbeitgebern und weiteren Stakeholdern vereinbart. Im Gegenzug konnte die KZVK für sieben Jahre einen stabilen, niedrigen
Beitragssatz von 6 Prozent garantieren (Arbeitnehmer-Eigenanteil: 0,4 Prozent). Planmäßig greift daher zum Januar 2027 eine Anpassung des Beitragssatzes auf 6,7 Prozent. Die KZVK liegt jedoch auch nach der Anpassung weiter deutlich unter den Beitragssätzen anderer Zusatzversorgungskassen. Die Arbeitnehmer-Eigenbeteiligung wird nicht von der KZVK, sondern von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen vereinbart. Entsprechend der derzeitigen Regelung teilen sich Arbeitgeber und
Arbeitnehmer den Anteil des Beitragssatzes, der 5,2 Prozent übersteigt.
Auswirkungen auf die freiwillige Versicherung MehrWert
Falls Versicherte eine freiwillige MehrWert-Versicherung (Bruttoentgeltumwandlung) abgeschlossen haben, beachten Sie bitte mögliche Auswirkungen des erhöhten Beitrags auf die Steuerfreigrenzen. Die KZVK berät bei Unklarheiten. Online-Beratungstermine gibt es unter https://kzvk.link/onlineberatung




