Digitalisierung greift manchmal zu kurz

13.11.2024 | Interessiert uns wirklich nur der Inhalt eines archivierten Schriftstückes?

Immer wieder wird man als einer, der in der Archivkunde bewandert ist, mit der Frage konfrontiert, warum man altes Schriftgut (um erstmal diesen neutralen Begriff zu verwenden) nicht irgendwann vernichten kann, spätestens dann, wenn es bereits eingescannt und digitalisiert wurde.
 
Auf diese Frage wurde bereits in mehreren Beiträgen dieses Blogs mehr oder weniger tiefgehend eingegangen, insbesondere der Beitrag vom 16.10.2023 ("Digitalisierung ist mehr als Scannen") nennt Argumente, warum analoges Archivgut trotz Digitalisierung nicht ohne Weiteres entsorgt werden kann. Doch während im besagten Artikel vornehmlich die technischen Grenzen des Scan- und Digitalisierungsprozesses genannt werden (Speicherkapazität, Metadatenanreicherung, Wahrung der Authentizität und Originalität, Kosten usw.), soll im Folgenden anhand einiger Beispiele veranschaulicht werden, warum – vor allem ältere – Archivalien weiterhin unverzichtbar für die Forschung sind, selbst wenn ein hervorragender Scan von ihnen existiert.

Die zentrale Frage in diesem Zusammenhang ist, was wir eigentlich dokumentiert und aufbewahrt wissen wollen. Einen reinen Inhalt oder auch den Informationsträger? Während vielen historisch interessierten Menschen der Inhalt ausreicht (Was besagt die Urkunde? Wann wurde sie ausgestellt und von wem alles unterzeichnet?), geht das Interesse bei Historikern und Wissenschaftlern oft weit darüber hinaus: Sie wollen Erkenntnisse aus der Beschaffenheit der Papier- oder Papyrusrolle, aus der Beschaffenheit der Siegel, eventuell sogar aus der Tinte, gewinnen, die ein noch so guter, aber doch nur zweidimensionaler Scan, nicht immer bieten kann.
 
Nehmen wir zur Verdeutlichung dieses Aspektes ein etwas ungewöhnliches Beispiel: Von der Mona Lisa gibt es unzählige Aufnahmen, Abbildungen und Kopien – eine Eingabe in die Suchmaschine führt zu einer nicht überschaubaren Anzahl von Treffern. Jedes Kind kennt das Gesicht dieser Dame, selbst wenn es noch nie im Louvre war. Dennoch wären nicht nur Kunsthistoriker entsetzt, wenn der Louvre abbrennen würde. Abgesehen davon, dass es sich bei dem Gemälde um ein weltbekanntes Kulturgut handelt, wäre das Original verloren, an dem Fachleute den Pinselstrich, die Beschaffenheit der Leinwand und der Farben sowie weitere Eigenschaften untersuchen könnten – vielleicht später mit technischen Mitteln, die wir heute noch gar nicht kennen. Dann wäre es nie mehr möglich, neue Erkenntnisse über die Entstehung des Kunstwerkes zu gewinnen.
 
Ein KI generiertes Bild der Mona Lisa in einem Aktenvernichter.
 
Als weiteres Beispiel können wir die Musikaliensammlung der Hofkapelle einer kleinen Residenz betrachten. Meist handelt es sich bei einer solchen Sammlung um die Noten von „Gebrauchsmusik“ im Umfeld der Residenz, die in der Regel heute in der zuständigen (Landes-)Bibliothek oder einem Archiv aufbewahrt werden. Selbst wenn solche Bestände sukzessive digitalisiert werden, bleiben die Originale in den Magazinen erhalten und werden selbstverständlich nicht vernichtet. Das freut des Musikwissenschaftlers Herz, denn ihm geht es um mehr als um den reinen Klang der Musik. Diese (der Inhalt) wäre in der Tat schon gerettet und erhalten, wenn man eine gute Kopie/Scan von der Partitur oder den Stimmen hat. Die Blätter mit den einzelnen Instrumentenstimmen (der Informationsträger) können aber interessante Erkenntnisse liefern, nicht nur zur Entstehung und Aufführung der Komposition, sondern auch über die Musizierpraxis an der besagten Residenz. Weisen sie zum Beispiel Wachsflecken auf, deutet das auf eine Aufführung des Werkes im Freien hin; am Notenpult befestigte Kerzen dienten als Lichtquelle.
 
Die Wachsflecken sind auch auf dem Scan zu sehen, aber dort ist nicht unbedingt erkennbar, ob mehrere Kerzen(farben) in Schichten unterschieden werden können. Das deutet auf eine Aufführung desselben Werkes an mindestens so vielen Abenden hin. Wäre ein solcher Notenbestand entsorgt worden, dann wüsste man heute vielleicht auch nicht, dass zum Beispiel drei Stimmen der ersten Violine überliefert waren. Dieser Umstand könnte auf sechs Spieler der ersten Violine hindeuten, wenn man bedenkt, dass an einem Notenpult jeweils zwei Musiker saßen. Für die Rekonstruktion der Stärke eines Orchesters eine nicht unwesentliche Erkenntnis.
 
Mehrere Kompositionen Wolfgang Amadeus Mozarts konnten (bzw. mussten) in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts neu datiert werden, als man die Beschaffenheit des Notenpapiers besser untersuchen und vor allem dessen Wasserzeichen konkret zuordnen konnte. Wasserzeichen waren das Markenzeichen der herstellenden Papiermühlen. Anhand von Rechnungen weiß man in vielen Fällen, wann Mozart welches Papier gekauft hatte, und dann gleich einen großen Stapel, der für mehrere Kompositionen reichte. Unterschiedliche Werke auf gleichem Papier bedeutet demnach eine Entstehung in zeitlicher Nähe. So wurde plötzlich offensichtlich, dass Kompositionen Mozarts, die im Köchelverzeichnis – dem chronologischen Werkekatalog des Komponisten – weit voneinander einsortiert sind, eigentlich im selben Jahr entstanden sind. Oder dass eine Komposition über einen langen Zeitraum entstand, da die einzelnen Seiten bzw. Sätze auf unterschiedlichem Notenpapier notiert sind. Wären diese Noten verschollen oder später entsorgt worden, wären solche Forschungen nachträglich nicht mehr möglich gewesen, als die Wissenschaft dazu fähig wurde.
 
Natürlich ist in unseren Archiven nicht jedes Schriftstück so bedeutend wie ein Gemälde von da Vinci oder ein Autograph von Mozart, aber auch unscheinbare Aktenbündel können ggf. Aufschluss über die Zeit geben und nicht zuletzt über die Arbeitsweise der jeweiligen Behörde. Daher ist es wichtig und richtig, dass uns durch die Digitalisierung (nicht nur wertvolle) Dokumente leichter zugänglich gemacht werden können, bei gleichzeitiger Schonung des Originals, aber es hat einen berechtigten Grund, wenn Fachleute trotz Scans von bester Qualität doch lieber nach dem Original verlangen. Eine Entsorgung archivwürdigen analogen Schriftgutes steht für die Archive so gut wie nie zur Disposition.
 
 
László Strauß