Betriebliches Eingliederungsmanagement

  
  

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement der Erzdiözese Freiburg kurz erklärt:

 
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient… 
  • dem Erhalt und der Förderung der Arbeitsfähigkeit und Gesundheit der/des Mitarbeitenden
  • der Klärung der Zusammenhänge von Arbeitsunfähigkeit und Tätigkeit / Arbeitsplatz
  • dem gemeinsamen Eruieren von Lösungswegen
  • dem Aufzeigen von Hilfestellungen und möglichen Leistungen des Dienstgebers
Mit der Novellierung des SGB IX ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzlich eingeführt worden. Das BEM hat seine Rechtsgrundlage in § 167 Abs. 2 SGB IX und richtete sich an Mitarbeitende die in den zurückliegenden 12 Kalendermonaten insgesamt 42 Tage oder mehr arbeitsunfähig gemeldet waren.
Darüber hinaus können alle Mitarbeitende, ungeachtet der Anspruchsvoraussetzung über die Arbeitsunfähigkeitstage, ein BEM-Verfahren eigeninitiativ anstoßen. 
 
Das BEM ist ein kooperativer, verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess, der sich an den Erfordernissen des Einzelfalles orientiert. Gemeinsam mit dem Integrationsteam werden im Dialog mit der BEM-Nehmerin oder dem BEM-Nehmer neue Wege und Lösungsmöglichkeiten gesucht, die oben genannten Ziele zu erreichen. Wichtig für den gesamten Prozess sind das Einverständnis und die Mitwirkung der potentiellen BEM-Nehmerin bzw. des BEM-Nehmers. Die betreffende Person ist stets Herrin oder Herr des Verfahrens. Das Integrationsteam kann aus BEM-Verantwortlichen in Vertretung des Dienstgebers, der Mitarbeitervertretungen, der Schwerbehindertenvertretungen sowie weiteren Vertrauenspersonen, wenn von der BEM-Nehmerin oder dem BEM-Nehmer gewünscht, bestehen.
 
Das BEM ist Bestandteil eines umfassenden Gesamtkonzepts der Gesundheitsvorsorge des Erzbistums Freiburg. Ein äußerst sensibler Umgang mit personenbezogenen Daten der Betroffenen durch die Verfahrensbeteiligten ist für alle Beteiligten verpflichtend und selbstverständlich.

Ein möglicher Ablauf kann wie hier dargestellt aussehen:

  

BEM-Lotsin

Leitung Betriebliches Eingliederungsmanagement
  

BEM-Lotsin

Arbeits- und Gesundheitsschutz | Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  

BEM-Lotsin

Referentin Gesundheitsförderung
 
Kontakt
Tel: +49 (761) 2188 800
Für vertrauliche Anfragen:
bem.maras@ordinariat-freiburg.de 
 
Schulungsempfehlungen
 

Dokumente zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Sie können je nach Berufsgruppe die verschiedenen Regelungsabreden und Dienstvereinbarungen inkl. der passenden Anhänge einsehen und herunterladen. Darüber hinaus finden Sie verschiedene, allgemein gültige Informationsmaterialien, Vorlagen und eine Musterdienstvereinbarung. Wenn es in Ihrer Einrichtung bereits eine Dienstvereinbarung oder Regelungsabrede zu BEM gibt, kann diese weiterhin verwendet werden. Es wird keinen Anspruch auf Vollständigkeit der hier bereitgestellten Dokumente erhoben.
 

  
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