Sammlung von auf diözesaner Ebene verabschiedete Verhaltenskodizes Spezifischer Teil
Erklärung zum grenzachtenden Umgang und Verhaltenskodex ergänzt mit dem Spezifischen Teil der Kirchlichen Jugendarbeit
für Ehrenamtliche
für Ehrenamtliche
Quelle: Kirchliche Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg
Update - Freizeitordner und Schulungsordner: Das Kapitel zum Verhaltenskodex im Freizeitordner sowie die Kapitel „Verpflichten“ und „Handeln“ im Schulungsordner mussten aufgrund der Veränderungen im Spezifischen und Allgemeinen Teils des Verhaltensodex` überarbeitet werden. Hier gibt es die überarbeiteten Seiten zum Download:
Freizeitordner - Register 7
Quelle: KJA Freiburg
Alle Seiten des bisherigen Registers rausnehmen und mit der neuen Datei ersetzen. Die Erklärung zum grenzachtenden Umgang ist in der neuen Datei bereits erhalten.
Schulungsordner Kapitel 5 - Handeln
Übersichtsblatt Anhänge (Seite 7) bis einschließlich Anhang 5 aus dem Ordner nehmen und durch die überarbeitete Übersichtsseite sowie den neuen Anhang 1 austauschen.
Schulungsordner Kapitel 6 - Verpflichten
Quelle: Prävention im ESA - Präventionsfachkraft und Ansprechpersonen
Komplettes Kapitel (auch die Anhänge) rausnehmen und durch das neu überarbeitete Kapitel 6 ersetzen. Der Verhaltenskodex hängt dem Dokument bereits an.
Die Methoden, Sprache und Bildauswahl in diesen Materialien sind bezüglich Vorurteilen und Stereotypen hinsichtlich Geschlechterdiskriminierung bisher leider nicht überarbeitet. Weitere Infos und erste Tipps gibt es hier:
Quelle: Prävention im ESA - AG strat. Ziel Diskriminierungskritische KJA
mit von der Diözesanebene empfohlener Textfassung des Verhaltenskodex spezifischer Teil
Neben den im Amtsblatt veröffentlichten Fassungen bietet die Koordinationsstelle Prävention nun auch im Layout und in der Möglichkeit zur Individualisierung weiter entwickelte Fassungen der Erklärung zum grenzachtenden Umgang an.
Im Bereich der Kitas gibt es zwei empfohlene Fassungen des spezifischen Teils. Die erste Empfehlung vom Juli 2023 wurde im März 2024, nach Rückmeldungen aus den Einrichtungen und der DIAG um eine weitere Fassung ergänzt.
Hier finden Sie verschiedene Versionen. Bitte beachten Sie genau, welche Sie benötigen.
Es gibt keinen diözesanweit verbindlichen Spezifischen Teil des Verhaltenskodex für alle Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, aber das Schutzkonzept des Amtes für Kirchenmusik trifft folgende Aussage:
"Für die Arbeit des Amtes für Kirchenmusik und die überregionalen Aufgabenbereiche von Bezirkskantorinnen und Bezirkskantoren sowie Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker mit diözesanem Zusatzauftrag sind diese Standards verbindlich. Darüber hinaus enthält es Richtlinien für die Tätigkeit von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Gemeindedienst, die – den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst – in die Schutzkonzepte der einzelnen Kirchengemeinden übernommen werden sollen."
Das entsprechende Schutzkonzept finden Sie hier - den Spezifischen Teil des Verhaltenskodex ab Seite 4:




