Berlin, 8.7. 2026: „Wenn die Regierung die Anpassung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags an die Inflation als Entlastung feiert, verkauft sie verfassungsrechtliche Pflicht als familienpolitischen Erfolg, denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleiben“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.
Der Familienbund weist darauf hin, dass die den Freibetragserhöhungen entsprechende Anpassung des Kindergeldes die Erfüllung einer Pflicht aus dem Einkommensteuergesetz ist. Erst Erhöhungen, die darüber hinausgehen, können als echte familienpolitische Entlastung gelten. „Wenn das Kindergeld über Jahre nicht steigt, ist das eine verdeckte Kürzung der Familienförderung – nicht nur in der Kaufkraft, sondern auch betragsmäßig“, warnt Hoffmann. „Da das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, sinkt bei einem steigenden Kinderfreibetrag die Familienförderung. Allein um den Status quo zu sichern, muss also das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag steigen.“
Der Entwurf stellt eine Reform der Einkommensteuer in Aussicht, die kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Das soll insbesondere durch eine Rechtsverschiebung des Steuertarifs erfolgen. Auch das ist regelmäßig erforderlich, um den Status quo zu erhalten und Steuererhöhungen durch die „kalte Progression“ zu vermeiden. Der Familienbund fordert eine dauerhafte Beseitigung der kalten Progression durch automatische Tarifanpassungen. „Ohne eine verbindliche, automatische Anpassung des Steuertarifs an die Inflation geraten Familien schleichend in höhere Steuerzonen, ohne dass sie sich mehr leisten können“, so Hoffmann. „Insgesamt bleibt völlig unklar, wo die Steuerreform über das hinausgeht, was nur recht und billig ist.“
Parallel zur geplanten Steuerreform steigen die Sozialabgaben über höhere Beitragssätze und deutlich angehobene Beitragsbemessungsgrenzen weiter. Analysen zeigen, dass diese steigenden Beiträge viele steuerliche Entlastungen nahezu vollständig aufzehren oder überkompensieren werden. „Wer also nominell etwas mehr Netto in der Tasche hat, dem wird es über die steigenden Beiträge zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung wieder rausgezogen.“





