In Deutschland können Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch vielfältige Angebote der Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen. Mithilfe von In-vitro-Fertilisation, Samenspende und Präimplantationsdiagnostik kann vielen Paaren und Personen geholfen werden, anderen allerdings auch nicht. Aktuell wird deshalb in Deutschland die Debatte geführt, ob die Eizellspende und/oder die Leihmutterschaft erlaubt werden sollten.
Welche reproduktionsmedizinischen Verfahren sollten wir zulassen und welche verbieten? Und wer soll das Recht haben, diese in Anspruch zu nehmen? Wann stößt das Recht auf individuelle Fortpflanzungsfreiheit auf andere Grundrechte? Welche ethischen Herausforderungen ergeben sich? Der Abend wird das Thema aus medizinischer, rechtlicher und ethischer Perspektive beleuchten.
Einführungsvortrag von Prof. Dr. em. Claudia Wiesemann mit anschließender Podiumsdiskussion
Mitwirkende:
Dr. Aida Hanjalic-Beck (CERF Centrum für Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Freiburg)
Prof. Dr. Thorsten Langer (Uniklinik Freiburg, Leitung Sozialpädiatrisches Zentrum)
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer (Christliche Gesellschaftslehre, Freiburg)
Prof. Dr. Claudia Wiesemann (Medizinethik, Göttingen)
u.a.
Moderation: Dr. Rebecca Albert (Katholische Akademie), Dr. Miriam Fischer-Geboers (
Thales-Akademie)
Der Eintritt ist frei. Wir bitten um Ihre Anmeldung.