Kirchensteuer - Gremien

 
Die Kirchensteuer ist die wesentliche Grundlage dafür, dass die Erzdiözese ihre Aufgaben wahrnehmen und diese Ausgaben leisten kann. Über die Verwendung entscheidet die Kirchensteuervertretung.  
 
Durch die Einsicht in die regelmäßig veröffentlichten Haushaltspläne besteht für alle interessierten Gläubigen die Möglichkeit, sich eingehend sowohl über den Umfang als auch über die Verwendung der Kirchensteuermittel zu informieren.
  
13.12.2025
Erzdiözese Freiburg verabschiedet Haushalt für 2026
Die Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg hat am Samstag (13.12.) den Haushalt für das Jahr 2026 sowie den geprüften und uneingeschränkt testierten Jahresabschluss 2024 verabschiedet. Es ist der erste Haushalt für die neue Pfarreistruktur der Erzdiözese Freiburg im Rahmen der Kirchenentwicklung 2030. 
27.11.2025
Entwurf des Haushaltsplans 2026 ab 27. November einsehbar
Die Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg lädt zur öffentlichen Sitzung am 12. und 13. Dezember 2025 ein. Die Tagung findet in hybrider Form im Kolping Hotel Freiburg (Karlstraße 7, 79104 Freiburg) statt. Interessierte können sowohl vor Ort als auch digital teilnehmen.
25.07.2025
Weichenstellung für Kirchenentwicklung 2030
In ihrer jüngsten Sitzung hat die Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg wichtige finanzielle und strukturelle Weichenstellungen getroffen. Im Mittelpunkt der Sitzung am Freitag (25. Juli) unter Leitung von Prof. Annette Bernards standen die neue Schlüsselzuweisungsordnung, Anpassungen der Kirchensteuerordnung sowie aktuelle Informationen zum Prozess „Kirchenentwicklung 2030“.
01.07.2025
Sitzung in hybrider Form in der Katholischen Akademie
Am Freitag, den 25. Juli 2025 findet die nächste Sitzung der Kirchensteuervertretung der Erzdiözese in hybrider Form statt, in der Katholischen Akademie Freiburg (Wintererstraße 1, 79104 Freiburg). Die Sitzung beginnt um 14:00 Uhr. 
 

Die Kirchensteuervertretung (KiStV) berät und beschließt den Haushalt der Erzdiözese. Sie besteht aus 40 Mitgliedern: Ihr gehören der Generalvikar, ein vom Erzbischof bestelltes Mitglied des Diözesanvermögensverwaltungsrates (DVVR), sieben Geistliche im aktiven Dienst, 26 nicht im Dienste der Erzdiözese stehende Laien, zwei aus der Mitte des Diözesanpastoralrates gewählte Mitgliedern sowie drei vom Erzbischof zu berufende Mitgliedern an. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
 
 
 
 

Für die Dauer ihrer Amtszeit bildet die KiStV einen aus elf Personen bestehenden Kirchensteuerausschuss (KiStA). Diesem gehören der Generalvikar, ein vom Erzbischof bestelltes Mitglied des DVVR, der Vorsitzende der KiStV und dessen Stellvertreter, sowie sieben von der KiStV aus ihrer Mitte gewählte Personen, darunter mindestens vier Laienmitglieder an. Der KiStA bereitet den Haushaltsplan für die Beratungen und die Beschlussfassung durch die KistV vor.
 
 

Für die Dauer ihrer Amtszeit wählt die Kirchensteuervertretung aus ihrer Mitte einen aus drei Mitgliedern bestehenden Rechnungsprüfungsausschuss, zu dem zwei vom Erzbischof berufene Mitglieder hinzutreten. Seine Aufgabe besteht darin, die abgeschlossene und durch einen externen Wirtschaftsprüfer im Auftrag des Rechnungshofs für die Erzdiözese Freiburg geprüfte Jahresrechnung entgegenzunehmen. Das Gremium erstellt einen Bericht, welcher durch den Berichterstatter an die Kirchensteuervertretung zur Kenntnis gegeben wird. Auf Basis dieses Berichtes beschließt die KiStV über die Jahresrechnung.
 
 
 
  
Dokumente zur Wahl der Kirchensteuervertretung
Gesetz für Kirchliche Rechtsträger zur Regelung von Hygienemaßnahmen bei Zusammenkünften von Personen, zur Ausweitung von Beschlussfassungsmöglichkeiten und zur Festlegung von Notbefugnissen (HBNotG)
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