Gedenken an NS-Opfer mit Behinderung – Erinnerung bedeutet Verantwortung
10.11.2025 |
Wenn es um das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Gräueltaten geht, stehen selten die behinderten Menschen im Fokus, die während des Nationalsozialismus zwangssterilisiert oder getötet wurden. Erst im Januar 2025 wurden die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisationen als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt. Dabei waren Menschen mit Behinderung die ersten, die im nationalsozialistischen Deutschland ausgegrenzt wurden.
Der November ist ein Gedenkmonat. Wenn es um das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Gräueltaten geht, stehen selten die behinderten Menschen im Fokus, die während des Nationalsozialismus zwangssterilisiert oder getötet wurden. Erst im Januar 2025 wurden die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisationen als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt. Dabei waren Menschen mit Behinderung die ersten, die im nationalsozialistischen Deutschland ausgegrenzt wurden. Es war ein schleichender Prozess: Vom Gesetz, das Zwangssterilisation erlaubte über den Ausschluss aus Schulen und Arbeit bis hin zur Ermordung im Zuge der sogenannten „Aktion T4“. Dabei wurden Menschen in Tötungsanstalten z.B. nach Grafeneck im Landkreis Reutlingen gebracht. Das Leben von Menschen mit Behinderung galt als „lebensunwert“, sie galten als „arbeits- und bildungsunfähig“ und wurden als „wirtschaftliche Belastung für die Volksgemeinschaft“ gesehen.
Nach Schätzungen wurden zwischen 200 000 und 300 000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ermordet.
Nach Schätzungen wurden zwischen 200 000 und 300 000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen ermordet.
Das Menschenbild, das hinter diesen Verbrechen steht, hat bis in die Gegenwart Auswirkungen. Der defizitäre Blick auf Behinderung ist gesellschaftlich noch weit verbreitet: Behinderung wird mit Leiden assoziiert und als individuelles „Problem“ gesehen, wobei gesellschaftliche Barrieren ausgeblendet werden. Im journalistisches Rechercheprojekt „Ableismus tötet“ wird auf Fälle hingewiesen, in denen die strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderung für diese lebensgefährlich ist bzw. schon Faktor war, warum Menschen ums Leben kamen oder aktiv getötet wurden.
Wenn wir das Gedenken an die Opfer ernst nehmen, reicht es nicht aus, nur zu erinnern. Es verlangt, dass wir die Strukturen erkennen und abbauen, die Menschen mit Behinderung bis heute benachteiligen. Inklusion darf nicht länger als Akt des Wohlwollens oder der Nächstenliebe verstanden werden, sondern muss als grundlegendes Menschenrecht umgesetzt werden. Kirche und Gesellschaft sind gleichermaßen in der Pflicht, Barrieren zu beseitigen und Vorurteile zu hinterfragen. Nur so kann das Versprechen des ‚Nie wieder‘ tatsächlich eingelöst werden – jetzt!




