ALTERSDISKRIMINIERUNG
meint die Diskriminierung in Bezug auf das (zugeschriebene) fortgeschrittene Lebensalter und damit verbundene (stigmatisierende) Alters- und Generationenbilder. Strukturelle Diskriminierung ist immer ein Zusammenspiel von verschiedenen Ebenen: individuell und zwischenmenschlich, kulturell und institutionell. Altersdiskriminierung äußert sich in Form von (kultureller, sozialer) Ausgrenzung, ökonomischer Benachteiligung, negativer Bewertung von älteren Menschen und des Alterungsprozesses, beispielsweise:
- Altersarmut betrifft vor allem Frauen aufgrund ihrer Erwerbsbiographien (Teilzeitstellen, Niedriglohnsektor, Erziehungs- und Pflegezeiten)
- In Pflegeheimen werden hochaltrige Menschen häufig in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt
- die Altersgrenze für eine Verbeamtung liegt abhängig nach dem Bundesland zwischen 42 und 50 Jahren
- Bei medizinische Maßnahmen oder der Vergabe von Medikamenten werden hochaltrige Menschen oft benachteiligt (z.B. Triage, Transplantationen) oder gar aufgrund ihres Alters falsch diagnostiziert
- mangelnde Barrierefreiheit in Kinos und kulturellen Einrichtungen schließt ältere Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Seh- oder Hörbehinderung oft aus
- Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) macht mit einem Video auf Altersdiskriminierung aufmerksam. World Health Organization (WHO) [Youtube-Kanal], Age doesn’t define you – Global Campaign to Combat Ageism - #AWorld4AllAges, 19. März 2021, online: URL: https://youtu.be/5vIrL7fiNgw?si=ACjgBODAcXaKpTrh [Abruf: 03.07.2024].
Altersdiskriminierung kann sich innerhalb von Kirche äußern:
- In unserer Zielgruppen-Pastoral gilt fast überall der Peer-to-peer-Ansatz. Dabei geht es z.B. um den Grundsatz „Jugend leitet Jugend“ oder „Senior*innen für Senior*innen“. Es wird deutlich, dass hier die Gleichaltrigkeit zum Prinzip erhoben wird, das eine gute Jugend- oder Senior*innenpastoral sichern soll. Ältere Menschen, die Jugendarbeit machen und jüngere Menschen, die sich in der Senior*innenarbeit engagieren haben hier teils ein schlechteres Standing.
Übrigens: Altersgrenzen fürs Ehrenamt und zum aktiven Wahlrecht in Kirchenvorstände oder Presbyterien in evangelischen und katholischen Kirchen gehören größtenteils der Vergangenheit an, bestanden aber teils bis ins 21. Jahrhundert hinein (vgl. „Kirchenvorstand darf nicht älter als 70 Jahre sein“, online: URL: https://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=4866 [Abruf: 03.07.2024]) – mit der Begründung, dass ältere Ehrenamtliche weniger leistungsfähig seien.
- Bezüglich der hauptamtlichen Mitarbeitenden gelten z.B. für die Priesterweihe ein Mindestalter von 25 Jahren (CIC c.1031), für die Bischofsweihe von 35 Jahren (CIC c.378) und für Geweihte die Pflicht zum Rücktrittsangebot mit 75 Jahren (CIC c.401 §1). Andere pastorale Mitarbeitende sind an die gesetzlichen Altersgrenzen gebunden.
- Negative Vorurteile gegenüber jung oder alt gelesenen Menschen und die Zuordnung zu einer homogen verstandenen „jungen Generation“ oder „alten Generation“ führen auch in unseren Kirchengemeinden zu Vorwürfen und Abwertungen. Z.B. der Vorwurf, nicht mehr in den Gottesdienst zu gehen oder überkommene Werte und Meinungen zu vertreten ohne die einzelnen Personen zu kennen.
- Positiverweise gibt es in vielen Kirchen inzwischen induktive Höranlagen, Fahrdienste für den Besuch von Gottesdiensten oder kirchlichen Veranstaltungen oder das Gotteslob in Großdruck. Diese Angebote sollten flächendeckend ausgebaut werden.
(vgl. hierzu auch: Das Bodenpersonal [Youtube-Kanal], Zu jung? Zu alt? Diskriminierung ist keine Frage des Alters!, 24. Mai 2021, online: URL: https://www.youtube.com/watch?v=inN4mT_UX24 [Abruf: 03.07.2024].)
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