Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht
Der konfessionell-kooperativ erteilte Religionsunterricht zielt darauf, ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession zu schaffen, die ökumenische Offenheit der Kirchen erfahrbar zu machen und den Schülerinnen und Schülern beider Konfessionen die authentische Begegnung mit der anderen Konfession zu ermöglichen. Dieser Religionsunterricht ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG, für den die Lehren und Grundsätze der Evangelischen Kirche beziehungsweise der Katholischen Kirche maßgeblich sind.
Grundlage des konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterrichts ist die Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 1. März 2005 sowie die Novellierung des Verbindlichen Rahmens vom 19. November 2025.
Die digitale Antragstellung erfolgt bis zum 1. April durch die Schulleitungen über die jeweils zuständigen Schuldekaninnen und Schuldekane (bzw. bei Gymnasien über die Kirchlich Beauftragten) an die Oberkirchenbehörden. Antragsstellungen sind für die Klassen 1-10 möglich. Die Antragsformulare befinden sich im nebenstehenden Download-Bereich.
Zu den Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrags gehört die einmalige Teilnahme an einer verpflichtenden Fortbildung. Ab Ende April 2025 werden die Termine und Anmeldemöglichkeiten hierzu freigeschaltet.
Beispiele für gemeinsame Unterrichtspläne finden Sie auch auf den Seiten unseres Instituts für Religionspädagogik.
Unterrichtsimpulse und Informationen zum konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht finden Sie im Shop beim Institut für Religionspädagogik.![]()
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