
Mit der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf ist seit Änderung des Schulgesetzes nicht mehr die Pflicht zum Besuch eines sonderpädagogischen Bildungszentrums verbunden. Eltern können sich deshalb nach festgelegten Vorgaben für ein inklusives Bildungsangebot für ihre Kinder an allgemeinbildenden Schulen entscheiden.
Ein zentrales Ziel von Bildung und Schulbildung im Besonderen ist es, Kinder und junge Menschen zu befähigen, selbstbestimmt an unserer Gesellschaft teilhaben zu können. Wir betrachten Inklusion als ein originäres Anliegen gerade des Religionsunterrichts in allen Schularten, da sie die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen vorurteilsfrei in den Blick nimmt und deren individuellen Potenziale stärkt.
Um den vielfältigen Herausforderungen, die das Unterrichten in inklusiven Lerngruppen für Religionslehrerinnen und Religionslehrer mit sich bringt, begegnen zu können, bietet die Erzdiözese Freiburg allen Lehrkräften für das Fach Katholische Religionslehre die Fachkompetenz und Erfahrung ihrer Schulbeauftragten für Sonderpädagogische Bildung zu ihrer Unterstützung an.
Die Liste der für Ihre Schule zuständigen Schulbeauftragten für Sonderpädagogische Bildung und weitere Ansprechpartnerinnen und –partner finden Sie als PDF-Dokument: Kontaktpersonen in Fragen zur Inklusion.
Bitte nehmen Sie bei Fragen, Unklarheiten, Fortbildungs- und Beratungsbedarf vertrauensvoll Kontakt zu uns auf.
Flyer (FAQ): Informationen zur Inklusion im Religionsunterricht
Ihre Hauptabteilung Bildung




