Das Wichtigste im Überblick

 
Für Mitarbeiter/innen in den Kirchengemeinden bietet das Erzbistum auf vielfachen Wunsch eine gemeinsame "Diensthandy"-Lösung an. Sie ermöglicht mobile Kommunikation, datenschutzgemäß  und datentechnisch sicher, ohne allzu großen Support- und Verwaltungsaufwand vor Ort.
 
Im Laufe von 2024 werden alle EBO-Clouds auf neue Server migriert. Danach können "freie" Smartphones ohne MDM-Anbindung keine Mails mehr empfangen und keine Termine mehr anzeigen. Ein rechtzeitiger Umstieg legt sich also nahe.
 
Die Kosten für das Smartphone und den Telefon-Vertrag tragen die Kirchengemeinden. Die Kosten für den Support und die technische Anbindung übernimmt die Erzdiözese. Bei technischen Problemen steht der EBO-Cloud-Helpdesk zur Verfügung. 
 
Für pastorale Mitarbeiter/innen zählt das Diensthandy ab einer 50%-Stelle zur Arbeitsausstattung. Welche weiteren Mitarbeiter/innen ein Diensthandy erhalten, entscheidet der Stiftungsrat.
 
 
Das Angebot steht aus technischen Gründen nur Kirchengemeinden zur Verfügung, die bereits mit der EBO-Cloud arbeiten. Es wird nur ein Standardgerät angeboten (keine Auswahl). 
 
Das Smartphone ist über ein Mobile Device Management (MDM) an die EBO-Cloud angebunden. Dieses MDM steuert die technische Wartung und die Updates automatisch ein.
 
Das MDM stellt, neben den üblichen Standardfunktionen des Smartphones, vor allem die Anbindung an Kalender und Mailserver der EBO-Cloud zur Verfügung. Daneben gibt es weitere Apps, wie sie im Bistums-Appstore angeboten werden.
 
Eine individuelle Konfiguration des Gerätes ist nur im Rahmen der Anbindung möglich.

 

Vorteile

Datensicher und datenschutzkonform
Kein Aufwand mit Updates und Wartung
Smartphone als dienstlicher Standard
 
 
 
 
 
 

Kosten

Endgerät: ca. 600 Euro
SIM-Karte: zwischen 20 und 45 Euro
Anbindung: übernimmt das Erzbistum
Service: über EBO-Cloud-Helpdesk
 
 
 
 
 

Funktionen

Telefonieren und SMS
Surfen und Fotografieren
Mail- und Terminsynchronisation
Stundenbuch und Bibel
Actionbound, uptoyou, moodle
Stackfield, Threema, Webex
Wikipedia und Übersetzer
Karte und  Wetter
DB, VAG, RVF u.a.
Bank- und Tank-Apps, Car-Sharing
Rechner, Kurzbefehle, Sprachmemos
und andere
 

Vorgehen

Beschluss im Stiftungsrat
Registrierung im Bechtle-Warenkorb
Bestellung der Endgeräte über Bechtle
Bestellung der SIM-Karten
Einrichten der Geräte vor Ort
 
 
 
Häufige Fragen

Grundsätzliches...

 

...zum Diensthandy

 
Um Endgeräte verwalten zu können, nutzt man standardisierte Profile, die bei jedem Neugerät als Starteinstellung eingerichtet werden. Mehrere verschiedene Endgeräte würden mehrere Profile bedeuten, die man bei jeder Änderung - seitens der Hersteller oder seitens des Dienstgebers - immer alle angepasst und getestet werden müssten.
Da ist ein Gerätetyp mit einem Standardprofil die sicherere und elegantere Lösung.
 
Der App-Store wird ständig erweitert, alle dienstlich nötigen Apps sollten nach Möglichkeit angeboten werden. Die Apps müssen aber zugleich datenschutzkonform sein - was einige (sehr beliebte) Apps leider ausschließt.
Auch kann wegen des Prüfungs- und Updateaufwandes nicht jeder Einzelwunsch nach einer App berücksichtigt werden. Der Inhalt des Appstores sollte die mehrheitlich häufig genutzten Apps, sofern datenschutzkonform, beinhalten.
Da der App-Markt hochdynamisch ist, wird es jedoch immer wieder Apps geben, die (noch) nicht aufgenommen sind.
 
Die Apple-iOS -Geräte lassen sich gegen Angriffe von außen absichern. Ein Vorteil, der bei Android-Systemen technisch so nicht gegeben ist. Fairphones nutzen als Betriebssystem Android.
Auch sind die Supportlaufzeiten beim iPhone deutlich länger als bei Android-Betriebssystemen, was auf mehrere Jahre gerechnet bedeutet, dass man seltener ein neues Gerät braucht. Die Ressourcen-Bilanz ist im Ergebnis damit sogar etwas günstiger als bei Android-Geräten.
 

...für die Dienstgeber

 
Weil die pastorale Arbeit meist nur zu einem kleineren Teil am Schreibtisch stattfindet. Wer in der pastoralen Arbeit unterwegs ist, zu Terminen, Gesprächen, Gruppen, sollte nicht nur telefonisch erreichbar sein, sondern auch über ein Smartphones sowohl seinen digitalen Kalender sehen und bearbeiten können als auch E-Mails abrufen und beantworten.
Dafür ein privates Endgerät zu nutzen, ist - es geht um dienstliche Kommunikation -  durch das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG, §20) untersagt.
 
Die Anbindung von Smartphones an Server verlangt ein sogenanntes Mobile Device Management (MDM). Dies wurde einmalig für alle EBO-Clouds eingerichtet und ist nun für die Diensthandys nutzbar.
Ein zweites MDM zu einer anderen Plattform zu beschaffen, wäre aufwendig und teuer. Und ist sachlich eigentlich nicht nötig, weil bis Ende 2024 ohnehin alle Pfarreien und Dienststellen der Erzdiözese auf einer gemeinsamen technischen Plattform arbeiten werden.
 
Ohne EBO-Cloud (oder "ITTAI" bei unselbständigen Einrichtungen) ist eine datensichere Anbindung nicht möglich. Dann kann man zwar ein Handy zum Telefonieren, surfen und fotografieren nutzen, aber nicht zum Synchronisieren von Kalender und Mails.
Es empfiehlt sich daher, den Einstieg zur EBO-Cloud bald anzugehen.
 

...für die Mitarbeiter/innen

 
Nein.
Es empfiehlt sich aber, denn sonst kann man unterwegs weder Anrufe empfangen, noch Mails oder Kalender einsehen.
Ob und wann man das tut, liegt natürlich in der Entscheidung der einzelnen Personen.
 
Nein.
Aus dem Angebot ein dienstliches Arbeitsmittel zu nutzen, folgt keine Nutzungspflicht, schon gar nicht außerhalb der geregelten Arbeitszeiten.
Sollten Bereitschaftszeiten ("Notfallhandy") gewünscht sein, muss dies zwischen Dienstgeber und Mitarbeitenden explizit vereinbart werden.
Außerhalb der Arbeitszeiten darf man das Diensthandy getrost ausschalten.
 
Nein.
Das ist technisch nicht vorgesehen und über eine Dienstvereinbarung explizit untersagt.
Wer mag, kann die gps-Ortung einschalten. So könnte, wenn man sein Handy verloren hat, auf Antrag(!) des Besitzers eine ungefähre Ortung durchgeführt werden.
Ein zeitliches oder örtliches Tracking findet nicht statt.
 
Häufige Fragen

Zur praktischen Einführung...

 

...des Diensthandys

 
Im Bechtle-Shop. Dort gibt es zwei Smartphones, die explizit für EBO-Cloud bzw. für ITTAI gekennzeichnet sind.
Sollte die Kirchengemeinde noch keinen Zugang zum Bechtle-Shop haben, kann sie ihn mit diesem Formular bestellen. Die konkrete Anleitung findet sich im gleichen Dokument, direkt unter dem Formular.
Den Antrag (und ggf. nötige Nachfragen) bitte an vertrieb.ebfr@bechtle.com schicken.
 
 
Das hängt von der Nutzungserwartung ab. Die Netzabdeckung auf dem Land ist bekanntlich je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Die monatliche Download-Größe schlägt sich im Preis nieder. Eine Telefon-Flat ist heute eigentlich überall gegeben.
Für die konkrete Auswahl sollte man sich vor Ort beraten lassen. Das Erzbistum empfiehlt die Nutzung des Rahmenvertrages, den sie mit dem nachhaltigen Anbieter WeTell geschlossen hat.
 
Ein bei Bechtle für die Anbindung an die EBO Cloud bestelltes Smartphone kann mit den Anmeldedaten für die EBO Cloud automatisch eingerichtet werden.
Dann bleibt nur noch, die aus dem Store benötigten Apps zu installieren und die Nutzung ein wenig zu testen: Kann ich Termine so eintragen, dass sie auch in der EBO-Cloud auftauchen? Kann ich Mails lesen und beantworten?
Wie bei allem, ist ein wenig Übung hilfreich.
 

...für die Dienstgeber

 
Die Kosten fürs Diensthandy entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste im Bechtle-Shop. Zuletzt lagen sie bei ca. 550 Euro.
Die Kosten für die SIM-Karte hängt von Anbieter, Flattarife und Download-Größe ab. Wir empfehlen die Nutzung des Rahmenvertrages bei WeTell, zum Beispiel den Tarif "Mittelwelle" ca. 20 €.
Einfach den gewünschten Tarif wählen und sich dort gleich online registrieren.
Mit dem Code "EDFR_2023_06" wird auch die 10 Euro Registrierungsgebühr gespart.
Wenn alle Verträge der Kirchengemeinde auf einen Mandanten angelegt werden, ist auch eine Sammelrechnung am Monatsende möglich.
 
Das Erzbistum, konkret die Diözesanstelle IT,  hat die MDM-Anbindung für die Pfarreien zur Verfügung gestellt. Finanziert wurde diese Anbindung durch das Referat Digitalisierung und Pastoral.
Die Prüfung, Freigabe und Pflege der nutzbaren Apps liegt ebenfalls bei der Diözesanstelle IT.
 
Dann verbleibt das Smartphone im Eigentum der jeweiligen Kirchengemeinde. An der neuen Stelle erhält der/die Mitarbeiter/in ein neues Gerät mit den entsprechenden Zugängen zu den eigenen Plattformen.
 

...für die Mitarbeiter/innen

 
Ja, in der Regel schon. Eine Rufnummernmitnahme muss beim SIM-Kartenkauf benannt und vereinbart werden.
 
Nein, leider nicht.
Sinn und Zweck einer datensicheren Anbindung ist eben die Abschirmung gegenüber anderen, technisch "offenen" Geräte. Daher ist eine Synchronisation zu anderen Geräten außerhalb des MDM nicht möglich.
 
Die Threema-ID und die Kontakte, leider nicht die Kommunikationen,  kann man in der bisher genutzten Threema-App in einem "Threema-Safe" sichern (Mein Profil - Threema Safe). Auf dem neuen Gerät ist es nur wichtig, die bisherige Threema-App (Threema oder Threema work) zu installieren, weil der Safe nur bei der gleichen App funktioniert. Im Appstore sind aber beide Apps (blau oder schwarz) abrufbar. Für Threema work können die bisherigen Lizenzdaten genutzt werden. Nach der App-Einrichtung wechselt man zum Safe und lädt die alten Daten herunter.
 
  
Bitte wählen Sie mindestens eine Datei für Ihren Download aus.
  
Ansprechpartner

Dr. Martin Wichmann

Referat Digitalisierung und Pastoral