Auffrischungsschulung - Sexualisierte Gewalt und Missbrauch geistlicher Autorität
Welche Zusammenhänge gibt es? Ergänzende Informationen und Sensibilisierungen zur Basisschulung
Termin
Di. 13.10.2026, 14:00 - 16:30
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Beschreibung
Zunächst wird es darum gehen, zu klären, was in unseren Handlungsfeldern unter „Missbrauch geistlicher Autorität“ zu verstehen ist - und was nicht. Das medial vielzitierte Schlagwort „Geistlicher Missbrauch“ fungiert als eher undifferenzierter Sammelbegriff und wird für manipulative Absichten unterschiedlichster Art genutzt. In dieser Schulung geht es um eine Focussierung auf das geistliche Leben von Menschen. Wir schauen auf einschüchterndes, entmündigendes und grenzverletzendes Verhalten, das Betroffene erfahren haben, die sich in ihrer Sinnsuche, in individuellen Glaubensfragen und in ihrer religiösen Praxis Rat und Hilfe wünschten. Wir gehen dabei auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschungen zu Aufarbeitungen und Auswertungen von Missbrauchserfahrungen spezifisch im geistlichen Bereich ein, insbesondere um entsprechend erweiterte Täterstrategien kennenzulernen.
Fallbeispiele zeigen, wie subtil Täterinnen und Täter durch Missbrauch ihrer geistlichen Autorität über eine längere Dauer Abhängigkeitsbeziehungen schaffen, in denen sexuelle Gewalttaten angebahnt werden und sogar gerechtfertigt erscheinen sollen.
Eine zentrale Fragestellung wird sein, wie wir frühzeitig geistliche Manipulationen in unserem Berufsumfeld erkennen.
Die Auffrischung bietet ausreichend Gelegenheiten und Raum für die konkreten Fragen der Teilnehmenden und zu kollegialem Austausch.
Zielgruppe:
Alle hauptamtlichen Personen, die bereits eine Basisschulung (Grundlagenschulung A oder B) absolviert und Interesse am Thema haben, oder nach fünf Jahren zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung aufgefordert werden.
Ort:
Die Schulung findet in einer Online-Konferenz mit Cisco Webex statt.
Leitung der Präventionsschulung:
Schwester Dr. Kerstin Kellermann, Unabhängige Ansprechperson für Betroffene von Missbrauch geistlicher Autorität
und
Verena Scharnberg
Was ist eine Auffrischungsschulung?
Auffrischungsschulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vertiefen und ergänzen das Wissen, das sich die teilnehmenden Personen in einer Basis-Schulung angeeignet haben. Dadurch bietet dieses Schulungsformat allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten die Möglichkeit, Inhalte der Basis-Schulung zu vertiefen.
Wer muss an einer Auffrischungsschulung teilnehmen?
Gemäß §17 Absatz 4 der AROPräv sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst und ehrenamtlich tätige Personen, die für Ihre Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Auffrischungsschulung in Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
- alle pastoralen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams
- Religionslehrkräfte im Dienst der Erzdiözese
- Bildungs- und Jugendreferentinnen/Bildungs- und Jugendreferenten
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter und Betreuungspersonen auf Jugendfreizeiten, bei Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Kindergartengeschäftsführerinnen/Kindergartengeschäftsführer
- Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
- Leiterinnen/Leiter von Kinder- und Jugendchören und Kinder- und Jugendbands
- Mesnerinnen/Mesner
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Pflegeeinrichtungen
Wird die Auffrischungsschulung als Basisschulung anerkannt?
Die Auffrischungsschulung wird nicht als Basisschulung anerkannt und ersetzt diese nicht.
Auffrischungsschulungen zur Durchführung vor Ort
Ab Januar 2024 bietet die Koordinationsstelle Prävention regelmäßig Auffrischungsschulungen an. Diese werden nach Durchführung jeweils mit Ablauf und Materialien auf der Webseite der Koordinationsstelle veröffentlicht und stehen für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen zur Umsetzung vor Ort hier zum Download bereit. Für Fragen steht die jeweils zuständige Präventionsfachkraft gerne zur Verfügung.
Veranstaltungsort
Online über Cisco-Webex
Veranstalter
Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt