Auffrischungsschulung - Grenzachtender Umgang im Blick auf schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene
Auffrischungsschulung für Engagierte und Mitarbeitende in Besuchsdiensten
Termin
Mi. 17.06.2026, 17:00 - 19:30
In dieser Schulung wird der Blick auf die Besonderheit von Besuchsdiensten und die damit zusammenhängenden Fragen nach einem angemessenen Nähe-Distanz-Verhältnis gerichtet. Weitere Themen sind die Rechte von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und ihre mögliche Betroffenheit von sexualisierter Gewalt.
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Beschreibung
In den Kirchengemeinden gibt es viele Personen, die ehrenamtlich oder in ihrer professionellen Tätigkeit mit schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in Kontakt kommen und diese in ihrem privaten Umfeld besuchen, sei es in Pflegeeinrichtungen oder bei der Krankenkommunion zu Hause. In diesem Dienst ist es besonders wichtig, ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis zu reflektieren. Es können Situationen entstehen, in denen Besuchende unsicher sind, wie sie den oft älteren Menschen grenzachtend begegnen sollen, Situationen, die unangenehm sind oder wo der Schutz der eigenen persönlichen Grenzen gefährdet ist. Besuchende können auch über mögliche Grenzverletzungen erfahren, denen die schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ausgesetzt sind und brauchen Informationen, um handlungsfähig zu sein.
Diese Schulung will den Blick auf die Besonderheiten dieses Dienstes richten und Informationen zur Situation von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und zu ihren Rechten geben.
Wir werden mit dem Wimmelbild „Altenhilfe“ in den Austausch über gelungenen und weniger gelungenen Umgang mit älteren Menschen kommen und über mögliche Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe ins Gespräch kommen. Außerdem wird der Verhaltenskodex der Kirchengemeinden im Blick auf die Tätigkeit in Besuchsdiensten und der Handlungsleitfaden besprochen.
Zielgruppe:
Alle Personen, die bereits eine Basisschulung absolviert haben und Interesse am Thema haben, evtl. das Format zukünftig selber durchführen wollen oder nach fünf Jahren zur Teilnahme an einer Auffrischungsschulung aufgefordert werden.
Ort:
Die Schulung findet in einer Online-Konferenz mit Cisco Webex statt. Den Zugangslink erhalten Sie einige Tage vor der Veranstaltung via Mailnachricht.
Leitung der Präventionsschulung:
Gabriele Schmitt-Zimper, Präventionsfachkraft
Was ist eine Auffrischungsschulung?
Auffrischungsschulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt vertiefen und ergänzen das Wissen, das sich die teilnehmenden Personen in einer Basis-Schulung angeeignet haben. Dadurch bietet dieses Schulungsformat allen Personen, die mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen arbeiten die Möglichkeit, Inhalte der Basis-Schulung zu vertiefen.
Wer muss an einer Auffrischungsschulung teilnehmen?
Gemäß §17 Absatz 4 der AROPräv sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst und ehrenamtlich tätige Personen, die für Ihre Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben, verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Auffrischungsschulung in Bereich Prävention gegen sexualisierte Gewalt teilzunehmen.
Kirchliche Rechtsträger können weitere Personen zu einer erneuten Teilnahme nach 5 Jahren verpflichten. Dies ist im Institutionellen Schutzkonzept geregelt. Darüber hinaus können am Themenkomplex Interessierte an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie verpflichtet sind, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson Prävention oder an die Leitung ihrer Einrichtung.
- alle pastoralen Mitarbeitenden sowie Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams
- Religionslehrkräfte im Dienst der Erzdiözese
- Bildungs- und Jugendreferentinnen/Bildungs- und Jugendreferenten
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter und Betreuungspersonen auf Jugendfreizeiten, bei Bildungsmaßnahmen mit Übernachtung
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Kindergartengeschäftsführerinnen/Kindergartengeschäftsführer
- Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
- Leiterinnen/Leiter von Kinder- und Jugendchören und Kinder- und Jugendbands
- Mesnerinnen/Mesner
- Beschäftigte und ehrenamtlich tätige Personen in Pflegeeinrichtungen
Wird die Auffrischungsschulung als Basisschulung anerkannt?
Die Auffrischungsschulung wird nicht als Basisschulung anerkannt und ersetzt diese nicht.
Auffrischungsschulungen zur Durchführung vor Ort
Ab Januar 2024 bietet die Koordinationsstelle Prävention regelmäßig Auffrischungsschulungen an. Diese werden nach Durchführung jeweils mit Ablauf und Materialien auf der Webseite der Koordinationsstelle veröffentlicht und stehen für Multiplikatoren und Multiplikatorinnen zur Umsetzung vor Ort hier zum Download bereit. Für Fragen steht die jeweils zuständige Präventionsfachkraft gerne zur Verfügung.
Veranstaltungsort
Online über Cisco-Webex
Veranstalter
Koordinationsstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt