Die rechtlichen Grundlagen des Sonn- und Feiertagsschutzes in Baden-Württemberg

08.10.2026 | Aktualisierte Handreichung bietet kompakte Informationen

In Baden-Württemberg sind die zentralen Vorschriften zum Schutz der Sonn- und Feiertage im Feiertagsgesetz festgelegt. Wenn über Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe entscheiden wird, haben die örtlich zuständigen Pfarrer ein Anhörungsrecht. 
Die aktualisierte Neuauflage der Broschüre "Die rechtlichen Grundlagen des Sonn- und Feiertagsschutzes in Baden-Württemberg" bietet leitenden Pfarrern und ihren beratenden Gremien eine kompakte Hilfestellung, um in der Anhörung die jeweiligen Argumente abzuwägen.

 
Der Sonn- und Feiertagsschutz ist durch das Grundgesetz geschützt:
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt".
 
Vor allem wirtschaftliche Interesse setzen die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung seit vielen Jahren stark unter Druck - jüngst zu beobachten an der Sonntagsöffnung sogenannter digitalisierten Kleinstsupermärkten oder den zunehmenden Wünschen des Einzelhandels, die Ladengeschäfte regelmäßig an Sonn- und Feiertagen zum Verkauf zu öffnen. In der Diskussion gerät dabei in den Hintergrund, dass jede Befriedigung angeblicher sonntäglicher Bedürfnisse zu Gunsten der einen zugleich eine Beeinträchtigung der Sonntagsruhe anderer, vor allem derer, die am Sonntag arbeiten  müssen, aber auch Dritter, die sich durch die Geschäftigkeit gestört fühlen, darstellt.
 
Es gibt also gute Gründe, den Schutz des Sonntags trotz gewandelter Freizeitinteressen, eines gesellschaftlichen Wandels und einer wirtschaftlich schwierigen Lage neu zu bekräftigen. Die in diesem Zusammenhang erforderliche Abwägung der Einzelinteressen unterbleibt jedoch in den meisten Fällen.
 
Umso gewichtiger erscheint vor diesem Hintergrund das Anhörungsrecht der zuständigen kirchlichen Stelle. In der Erzdiözese Freiburg kommt diese Rolle dem örtlich zuständigen Pfarrer bzw. im Vertretungsfall dessen Stellvertreter zu.
 
Die vorliegende, aktualisierte Broschüre "Die rechtlichen Grundlagen des Sonn- und Feiertagsschutzes in Baden-Württemberg" präsentiert und kommentiert in einer kompakten Zusammenstellung die rechtlichen Grundlagen, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind.
 
Bei weiteren Fragen zur Anhörung steht Ihnen Dr. jur. Astrid Deusch, Rechtsanwältin und Referentin für Bildung und Recht im Referat Kirche in Gesellschaft und Politik, als Ansprechpartnerin zur Verfügung (astrid.deusch@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761/5144-230).
 
Die Broschüre steht Ihnen schon heute zum Download zur Verfügung:
 
In Kürze ist sie über die theo-box auch in gedruckter Version erhältlich.