Freiburg/Stuttgart. Menschen, denen der Verlust ihrer Wohnung droht, müssen Hilfe bekommen, bevor sie ihr Zuhause verlieren. Doch welche Hilfe sie bekommen, hängt noch immer stark von ihrem Wohnort ab: Beratungs- und Unterstützungsangebote sind vor Ort unterschiedlich gut ausgebaut. Dabei gilt: Je früher Hilfe einsetzt, desto größer ist die Chance, die Wohnung zu erhalten. Genauso entscheidet die Postleitzahl, ob die Unterbringung bei Wohnungsverlust sicher und menschenwürdig ist. Greifen Hilfs- und Unterstützungsangebote nicht, droht eine Abwärtsspirale, in der sich Wohnungslosigkeit zunehmend verfestigt. Für die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe (LAGW) der Caritas Baden-Württemberg ist anlässlich des Tages der Wohnungslosen (11. September) klar: Hilfe bei Wohnungsnot darf keine Frage des Wohnorts sein. Sie fordert ein flächendeckendes und verlässliches Hilfesystem. Dazu gehören vor allem Fachstellen zur Wohnungssicherung, die frühzeitig und präventiv tätig werden, um Wohnungsverluste zu verhindern.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bekennt und dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag aufnimmt“, erklären die LAGW-Sprecherinnen Alexandra Stork (Caritasverband für Stuttgart) und Sabina Stemann-Fuchs (Caritasverband Bruchsal). Die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung von Housing First setze dabei ein wichtiges Signal: Eine eigene, dauerhaft gesicherte Wohnung sei zentral, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Es müsse das Ziel sein, insgesamt mehr wohnungslose Menschen wieder in eigenen und bezahlbaren Wohnraum zu bringen und sie dort bei Bedarf verlässlich zu unterstützen.
„Wenn aber die Kündigung auf dem Tisch liegt oder Briefe vom Amt nicht mehr verstanden werden, muss Hilfe unkompliziert erreichbar sein“, betonen die LAGW-Sprecherinnen. Fachberatungsstellen seien dann wichtige Anlaufpunkte. Sie helfen etwa bei Schulden, gesundheitlichen Problemen oder im Umgang mit Behörden. Tagesstätten und Wärmestuben bieten wiederum einen geschützten Ort und Versorgung im Alltag. Die Nachfrage nach diesen Angeboten steigt deutlich. Dies zeigen Erhebungen in der Wohnungsnotfallhilfe im Land. Doch gerade diese Hilfen sind durch die angespannte Finanzlage vieler Kommunen stark gefährdet.
Die LAGW betont die Notwendigkeit von verlässlichen niedrigschwelligen Angeboten wie Fachberatungsstellen, Tagesstätten und aufsuchende Hilfen. Dies stelle einen direkten Zugang zu Beratung, Grundversorgung und weiterführender Unterstützung sicher. „Wer hier kürzt, schwächt genau die Strukturen, die Menschen früh erreichen, Notlagen stabilisieren und den Zugang zu weiterführenden Hilfen ermöglichen“, so Stemann-Fuchs und Stork.
- In Baden-Württemberg sind aktuell knapp 91.000 Menschen wohnungslos (Stand 31. Januar 2026). Das waren 3.750 weniger als im Vorjahr. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Bekannten unterkommen. Für 2024 wurden hierfür landesweit zusätzlich jeweils rund 3.500 Menschen ohne Unterkunft und verdeckt wohnungslose Menschen geschätzt.
- Laut Liga-Stichtagserhebung 2025 wurden in den niedrigschwelligen Angeboten der Wohnungsnotfallhilfe mehr als 9.100 Hilfesuchende erreicht – knapp fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Viele dieser Angebote sind nicht auskömmlich und langfristig abgesichert.
- Droht Obdachlosigkeit, ist die Kommune vor Ort zur Unterbringung verpflichtet. In neun von zehn Fällen sind die Menschen in einer Kommune untergebracht.
- Mehr als drei Viertel der untergebrachten wohnungslosen Menschen im Land lebten seit mindestens einem Jahr in ihrer Unterbringung; 58,5 Prozent sogar seit mindestens zwei Jahren. Die Unterkünfte reichen von Einzelzimmern über Container bis hin zu Gemeinschaftsunterkünften.
(Caritas Baden-Württemberg)