Der Mensch als unverfügbarer Grund allen Handelns

01.07.2026 | Abt Nikodemus C. Schnabel OSB über die Grundlage des Menschenbildes in Rechtsprechung und Kirche

Karlsruhe/Freiburg. Über die unantastbare Würde des Menschen als eine gemeinsame Aufgabe von Recht und Religion, Jurisprudenz und Theologie, Gericht und Kirche sprach Abt Nikodemus C. Schnabel OSB beim Jahresempfang des ökumenischen Foyers Kirche und Recht am Dienstagabend (30.6.) in Karlsruhe. Der Abt der Dormitio-Abtei in Jerusalem verknüpfte die Städte Jerusalem und Karlsruhe miteinander, also das Zentrum dreier Weltreligionen mit dem Sitz der höchsten Rechtsinstanzen der Bundesrepublik. Und fragte nach einer Letztbegründung des Fundaments der deutschen Verfassung, des Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Während das Recht diese Würde schlicht voraussetze, versuche die Theologie ihren Ursprung zu ergründen.
 
Freiburgs Erzbischof Stephan Burger und die Landesbischöfin der Evangelischen Landeskirche in Baden, Prof. Dr. Heike Springhart, hatten zu diesem Abend für Repräsentanten des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, der Bundesanwaltschaft und für die Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof geladen.

„Wir zollen Ihnen als Kirche unseren Respekt“

Erzbischof Burger erinnerte in seinem Grußwort an einen Ausspruch des früheren Bundespräsidenten Theodor Heuss, Europa sei auf drei Hügeln errichtet: auf Golgatha in Jerusalem, der Akropolis in Athen und auf dem Kapitol-Hügel in Rom. Die Akropolis stehe für die Idee der Demokratie, Golgatha für die jüdisch-christliche Ideenwelt und das Kapitol für das Recht als Ordnungsmacht.
 
Abt Nikodemus lebt auf dem Jerusalemer Zionsberg, wo die Dormitio-Abtei erbaut ist, in Sichtweite des Golgatha-Hügels. Wer diesen Hügel betrachte, erkenne als Glaubender die Zuwendung Gottes an den Menschen, seine Gottebenbildlichkeit. Aus ihr lasse sich das Ansehen und die unantastbare Würde eines Jeden ableiten.
 
An die Repräsentanten der Gerichte gewandt – und dabei den römischen Kapitol im Sinn – sagte der Erzbischof: „Sie, sehr geehrte Damen und Herren, handeln, sprechen und urteilen im Auftrag des Volkes, ja, Sie üben damit eine Gewalt aus, die genau diesem Volk dient und ihnen von diesem Volk verliehen wird. Dafür möchten wir Ihnen heute als Kirche unseren Respekt zollen und unseren herzlichen Dank zum Ausdruck bringen.“

„Dort, wo es beginnt, weh zu tun“

Bettina Limperg
Überschrieben war der Vortrag des Abts mit dem Titel „Noli me tangere (Rühr mich nicht an / Halte mich nicht fest) – Die Gretchenfrage unserer Zeit“. Bettina Limperg, Präsidentin des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, erklärte zunächst, was eine „Gretchenfrage“ ausmache: Diese sei nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten, sondern erfordere meist eine komplexere Abwägung verschiedener Interessen und Aspekte – typisch für die Rechtsgüterabwägung in der Rechtsprechung. Limperg wies auf ein Dilemma hin. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde lege nahe, dass diese eigentlich nicht abwägbar sei. Doch auch hier gebe es Grenzfälle, „dort, wo es beginnt, weh zu tun“. Auch die Menschenwürde könne in einen Konflikt geraten.
 
Limperg nannte den „Fall Daschner“. Im Entführungsfall Jakob von Metzler hatte der stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner die sogenannte Rettungsfolter befürwortet, um Hinweise über den Verbleib des Entführten zu erzwingen. „Ist ein bisschen Folter erlaubt?“, fragte die Bundesrichterin. Außerdem verwies sie auf die Frage des Schwangerschaftsabbruchs, bei dem im Kern die Würde zweier Menschen miteinander kollidierten. An Abt Nikodemus gewandt, sagte Limperg, sie sei gespannt, „wie Sie sich dem Unantastbaren, Unberührbaren annähern“.

„Wirklichkeiten, die sich unserem Zugriff entziehen“

Das „Noli me tangere“ (Rühr mich nicht an / Halte mich nicht fest) sei „einer der rätselhaftesten Sätze der Heiligen Schrift“, sagte der Abt. Maria Magdalena erkennt laut dem Johannes-Evangelium (Joh 20,17) den Auferstandenen und möchte ihn festhalten. Doch Jesus sagt: „Halte mich nicht fest.“ „Was meint er damit?“, fragte Abt Nikodemus. „Will er darauf hinweisen, dass es Wirklichkeiten gibt, die sich unserem Zugriff entziehen?“ Dass nicht alles verfügbar sein dürfe?
 
„Vielleicht beschreibt unser Grundgesetz dieselbe Erfahrung – allerdings in der Sprache des Rechts: Die Würde des Menschen ist unantastbar“, führte Pater Schnabel weiter aus. „Vielleicht begegnen sich hier Jerusalem und Karlsruhe. Das Evangelium sagt: Noli me tangere. Das Grundgesetz sagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Beide Sätze sprechen von einer Grenze. Von etwas, worüber weder Staat noch Kirche, weder Mehrheit noch Religion verfügen dürfen. Denn der Mensch ist niemals Besitz, niemals Mittel, niemals Objekt. Er bleibt Geheimnis. Für den Glauben, weil er Ebenbild Gottes ist. Für das Recht, weil seine Würde jeder staatlichen Verfügung vorausliegt.“
 
Angesichts der Macht, die die anwesenden Richter und Richterinnen, Rechts- und Staatsanwältinnen und -anwälte sowie Bischöfe und Bischöfin innehaben, mahnte Abt Nikodemus an, dass Macht ihre Würde nicht darin finde, „dass sie sich selbst behauptet. Sondern darin, dass sie Schutz gewährt“. Vielleicht liege darin die tiefste Berufung jeder staatlichen Ordnung: „Nicht Macht auszuüben. Sondern Würde zu schützen.“
 
Abt Nikodemus C. Schnabel OSB

„Menschen, Gesichter, Geschichten“

Recht und Kirche, beide dienten sie dem Menschen. „Vielleicht unterscheiden sich unsere Mittel“, sagte der Abt, „das Recht arbeitet mit Gesetzen. Wir arbeiten mit Psalmen. Das Recht spricht Urteile. Wir feiern Eucharistie. Das Recht schützt die Ordnung. Die Kirche erinnert an den Ursprung der Würde“.
 
Der Abt erinnerte auch an Immanuel Kant, der die Jahrtausende alte biblische Tradition in philosophischer Sprache formuliert habe, wenn er fordert, den Menschen niemals bloß als Mittel, sondern immer zugleich als Zweck zu behandeln. Der Mensch dürfe niemals verfügbar werden: nicht für den Staat, nicht für den Markt, nicht für eine Ideologie, nicht einmal für eine Religion – „vielleicht ist dies der tiefste gemeinsame Nenner von Jerusalem und Karlsruhe“.
 
Landesbischöfin Heike Springhart bedankte sich in ihrem Schlusswort bei Abt Nikodemus für seinen reichhaltigen und tiefsinnigen Vortrag. Für sie besonders eingängig: Die Menschenwürde sei nicht nur ein abstraktes philosophisches oder rechtliches Konstrukt, sondern „die Würde konkreter Menschen, Gesichter und Geschichten“. Ferner zeige die hoffnungslos erscheinende Lage, in der sich der Abt im Heiligen Land befinde, dass Kirche dorthin gehöre, „wo Menschen leiden, wo Versöhnung unmöglich erscheint, wo Hoffnung unwahrscheinlich geworden ist“. Und drittens nehme sie gerne auf, dass die Lektüre und das Gebet der Psalmen in aussichtslosen Situationen davor bewahrten, „zu verstummen oder zu verhärten“.

Hintergrund: 

Der Jahresempfang für das Bundesverfassungsgericht, den Bundesgerichtshof, die Bundesanwaltschaft und die Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof ist ein traditionsreiches, ökumenisch getragenes Forum, das den Dialog zwischen führenden Vertretern der christlichen Kirchen und den obersten Bundesgerichten sowie der Bundesanwaltschaft pflegt.
 
Der Empfang dient dem informellen und institutionellen Austausch. Diskutiert werden juristische, theologische und gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere ethische Grundsätze und Fragen der Rechtsordnung. In den vergangenen Jahren prägten Themen wie die Herausforderungen von Machtstrukturen innerhalb kirchlicher Institutionen sowie gesellschaftliche „Zeitenwenden“ und das Spannungsfeld zwischen religiösen Werten und staatlicher Rechtsprechung die Hauptvorträge.
 
Die Trägerschaft liegt bei der Organisation „Foyer Kirche und Recht“, das im Jahr 2007 gegründet wurde. Die diesjährige Veranstaltung wurde von der bischöflichen Stiftung Erzbischöflicher Stuhl Freiburg mit 6000 Euro gefördert.
 
 
(asc)