Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg
01.04.2026 |
zum Urteil gegen Pater M.
Freiburg. Das heutige Urteil (1.4.2026) des Landgerichts München markiert einen wichtigen Schritt in der juristischen Aufarbeitung der Taten von Pater M.
Unsere erste Aufmerksamkeit gilt den Menschen, die durch den verurteilten Priester sexualisierte Gewalt erfahren haben. Wir haben tiefen Respekt vor dem Mut des Betroffenen, der sich 2023 an unsere unabhängigen Ansprechpersonen gewandt hat. Ohne seine Bereitschaft, das Erlebte zu schildern und dem Weg einer Strafanzeige zuzustimmen, wäre dieses Urteil nicht möglich gewesen.
Auch wenn der nun verurteilte Priester Mitglied eines Ordens ist, haben seine Taten im Zeitraum seiner Tätigkeit in der Erzdiözese, in der Seelsorgeeinheit Todtmoos, stattgefunden. Dass dies möglich war und über lange Zeit unentdeckt blieb, erfüllt uns mit Scham. Wir bekennen uns zur Mitverantwortung für die Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden. Wir müssen uns heute kritisch fragen, welche Signale damals möglicherweise übersehen oder falsch gedeutet wurden.
Für die Erzdiözese Freiburg bestätigt dieser Fall, wie essenziell eine aktive Interventionskultur und eine gute Präventionsarbeit ist. Wir nehmen dieses Urteil zum Anlass, erneut alle potenziell Betroffenen zu ermutigen, sich bei unseren Ansprechpersonen zu melden. Wir versuchen in jedem Einzelfall, die Betroffenen bei der Aufarbeitung des Erlebten zu unterstützen und leiten die staatliche und kirchliche Strafverfolgung der Beschuldigten in die Wege.
Hilfe und Unterstützung bei sexualisierter Gewalt
Der Erzdiözese Freiburg ist es ein zentrales Anliegen, sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten, weitere Übergriffe zu verhindern und in diesem Zusammenhang Hilfe zu leisten . Jedweder Vermutung im Kontext von sexualisierter Gewalt wird Gehör geschenkt und nachgegangen.
- Sie haben selbst sexualisierte Gewalt/Missbrauch im Kontext der Katholischen Kirche erlitten?
- Sie möchten Missbrauch, eine Beobachtung oder Vermutung im Kontext sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich melden?
Die Möglichkeiten zur Meldung finden Sie unter www.ebfr.de/hilfebeimissbrauch