Mit dem Hundertfüßer-Programm stellt die Kommission für Schöpfung und Umwelt für Einzelmaßnahmen und kleinere Projekte ein Projektbudget zur Verfügung. Neu sind die ab dem 15.02.23 gültigen besonderen Anforderungen für die Themen LED-Lampentausch, Zweiradmobilität und Schöpfungsgärten . Lesen Sie alles Weitere hier: www.ebfr.de/Hundertfuesser
Insgesamt wurden bislang zweimal 500.000 Euro bereitgestellt. Es handelt sich um ein Bewerbungsprogramm. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Über die Projektförderung entscheidet der Bewilligungsausschuss. Die kleinste zu beantragende Zuwendung beträgt 500,00 €, die maximale Förderung beträgt 14.999,99 €. In der Regel wird eine Vollförderung in diesem Rahmen gewährt, es muss also kein Eigenanteil erbracht werden.
Neu sind die ab dem 15.02.23 gültigen besonderen Anforderungen für die Themen LED-Lampentausch, Zweiradmobilität und Schöpfungsgärten (Maßnahmen, die Biodiversität in Gärten und Freiflächen fördern). Lesen Sie alles Weitere hier: www.ebfr.de/Hundertfuesser