Nachtretter. Nachdenken über die Außenbeleuchtung an Kirchen

15.02.2022 |

Zum 01. April 2021 ist ein neues Landesnaturschutzgesetz in Kraft getreten, welches auch auf die Außenbeleuchtung eingeht.

In den Sommermonaten ist die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden untersagt und in den Wintermonaten (vom 1.November bis zum 31.März) nur zeitlich begrenzt bis 22:00 Uhr möglich. Die Auswirkungen der Beleuchtung auf Insekten ist zu berücksichtigen, neue Beleuchtungsanalagen müssen Insektenfreundlich installiert werden. Für bestehende Anlagen besteht eine Um- und Nachrüstpflicht bis 2030.
 
Von den Regelungen des Landesnaturschutzgesetzes sind Kirchen ausgenommen. Trotz allem kann dies ein Anlass sein, im Sinne der Schöpfungsbewahrung den Einsatz von Außenbeleuchtung an den eigenen Gebäuden zu überdenken. Im Sinne unserer Verantwortung für das Klima und  die Vielfalt der Insekten und Säugetiere (Fledermäuse!) ist die kritische Betrachtung der Außenbeleuchtung an Kirchengebäuden ein großer und hilfreicher Schritt. Die Frage der Fassadenbeleuchtung berührt zahlreiche divergierende Interessen, u.a. touristischer, baurechtlicher, kulturhistorischer, städtebaulicher, wirtschaftlicher und naturschutzfachlicher Art. Die Gesetzesänderung soll diese Interessen zum Ausgleich bringen.
 
Das Anstrahlen von Gebäuden in den Nachtstunden betrifft zwar häufig kirchliche Gebäude, besonders Kirchtürme. Es ist zu bedenken, „dass diese Maßnahme aber ganz vorwiegend im kommunalen Interesse liegt oder sogar unmittelbar durch die Kommunen veranlasst oder durchgeführt wird, weil sie als Mittel der Tourismuswerbung, teils aber auch als Mittel zur Gewinnung lokaler kultureller Identität genutzt wird, weil die angestrahlten Kirchengebäude vielfach die populärsten und am meisten besuchten Kulturdenkmäler in den Städten und Gemeinden bilden. Ein unmittelbares kirchliches Interesse steht, so es denn stärker ausgeprägt ist, zumeist hinter diesen kommunalen Interessen zurück.“
 
Die Kirchen begrüßen das Gesetzesvorhaben ausdrücklich, ist doch die Bewahrung unserer natürlichen Umwelt, der Schutz der hier lebenden Tier- und Pflanzenarten und damit der Biodiversität in Gestalt der Erhaltung der Schöpfung ein ganz zentrales kirchliches Ziel und Anliegen. Bewahrung der Schöpfung aufgerufen.
Mehr Infos dazu gibt es in einem Faltblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
 
Wird Ihre Kirche nächtlich angestrahlt, Sie möchten dies limitieren, verändern, die Beleuchtung ganz einstellen? Sie brauchen Beratung zum Thema?
Dann schauen Sie ins Programm „Nachtretter“ des BUND Rhein-Neckar-Odenwald. Kirchengemeinden, die sich an der Aktion beteiligen, können sich mit der Nachtretter-Plakette auszeichnen lassen.
 
Wenn Kosten durch den Umbau auf abgeschirmte, blendfreie Leuchten oder durch den Wechsel auf Lampen mit geringen Blauanteilen und warmweißem Licht entstehen, dann könnten diese u.U. durch einen Antrag an das Programm „Hundertfüßer“ ausgeglichen werden. www.ebfr/hundertfuesser.de