Klimaschutzfonds: Jetzt sind Sie gefragt!
Die Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Klimaschutzfonds ist verabschiedet und so gut wie veröffentlicht. Eine erste Ausschreibung mit einem Volumen von 2,0 Mio. Euro für diözesanweite Projekte, Vorhaben und Programme ist gestartet. Im Laufe des Frühjahres/Sommers 2021 werden in einer zweiten Ausschreibung auch Bewerbungen für regional-vernetzte Vorhaben möglich sein.

Antrags- und zuschussberechtigt als Projektträger sind:
- kirchliche Körperschaften sowie deren Organisationseinheiten (z. Bsp. Hauptabteilungen, Diözesanstellen, Erzbischöfliches Seelsorgeamt, Verrechnungsstellen, …),
- Anstalten und Stiftungen im Erzbistum Freiburg sowie
- kirchliche Verbände und Vereine,
wenn sie Projekte, Programme und Vorhaben mit Zielrichtung Kirchengemeinden und diözesane Einrichtungen umsetzen. Ausdrücklich erwünscht sind Kooperationen zwischen diesen Rechtspersonen und Einheiten zur Umsetzung von Vorhaben und Projekten.
Das Mindestprojektbudget beträgt 30.000 Euro, das maximale Projektbudget ist bei 750.000 Euro gedeckelt.
In der ersten Ausschreibung im Januar 2021 können für folgende Themenfelder Bewerbungen eingereicht werden: Gebäude und Energie, Erneuerbare Energien (Produktion), Mobilität, Beschaffung und Bildung.
Der Bewerbungsschluss für die erste Ausschreibung ist der 31. März 2021. Über die Bewilligung der Anträge entscheidet die Kommission Schöpfung und Umwelt in ihrer neunten Sitzung im April 2021.
Alle weiteren Details zur Richtlinie und zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier.