Zur Beachtung: Gesetzesänderung bei Fassadenbeleuchtung

17.05.2023 |

Seit dem 11. Februar 2023 dürfen in Baden-Württemberg im Sommerhalbjahr auch die Fassaden von Kirchen und privaten und gewerblichen Gebäuden nicht mehr angestrahlt werden.

Am 11.02.23 ist eine Änderung des Gesetz des Landes Baden-Württemberg
zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) in Kraft getreten. 
 
Der neuen §21 regelt nun die künstliche Beleuchtung im Außenbereich zum Schutz der Insektenfauna neu. So ist es vom 01. April bis 30. September verboten Außenfassaden zu beleuchten. 
 
Den genauen Passus im Gesetz finden Sie hier