GEMA: Filme und Musik

Für außerschulische Film-Veranstaltungen stellt Ihnen die Mediathek im größtmöglichen Umfang alle erforderlichen Rechte zur Verfügung. Vor allem geht es dabei um das Recht zur öffentlich-nicht-gewerblichen Nutzung des Films, das sogenannte V+Ö-Recht. Ein davon unabhängiger Aspekt betrifft die im Film verwendete Musik. Bis Ende 2023 gab es dafür einen Rahmenvertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der GEMA, so dass nur eine Melde-, aber keine Kostenpflicht bestand. Dieser Vertrag wurde nicht verlängert, so dass Film-Einsatz für die Veranstaltenden jetzt auch GEMA-gebührenpflichtig ist. Dies gilt auch für Filme aus der Mediathek.

Amtsblatt der Erzdiözese Freiburg (Auszüge)
 
"Angesichts der Kündigung des Pauschalvertrages über die Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen und Konzerten durch die GEMA [...] möchten wir die folgenden Hinweise und Ergänzungen geben: Seit dem 1. Januar 2024 existiert kein Pauschalvertrag für den Bereich Konzerte und Gemeindeveranstaltungen zwischen dem VDD und der GEMA mehr [darin war Film mit eingeschlossen]. [...]
 
Es folgt, dass Kirchengemeinden, kirchliche Veranstaltende die Kosten [...] selbst tragen müssen, sofern bei den Veranstaltungen Musikwerke, die zum Repertoire der GEMA gehören, gespielt werden. [...] Ebenso müssen die Kirchengemeinden seit dem 1. Januar 2024 alle Veranstaltungen vorab bei der GEMA über das GEMA Online-Portal https://www.gema.de/de/ueber-das-onlineportal anmelden. Unter https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen können Sie weitere Details einschließlich der entsprechenden Tarife für die jeweilige Veranstaltung finden. [...] Hier kann das Online-Portal der GEMA weiterhelfen, den richtigen Tarif auszuwählen und einen Überblick über die Kosten zu erhalten: https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder/veranstaltungen. [...]  Abschließend sei nochmals angemerkt, dass für alle Veranstaltungen ein Nachlass in Höhe von 20 % auf die gesetzlichen Rahmentarife in Anspruch genommen werden kann.
 
Bei Rückfragen steht Ihnen das Justitiariat des Erzbischöflichen Ordinariates Freiburg (justitiariat@ordinariat-freiburg.de) gerne zur Verfügung.
[Soweit die Informationen aus dem Amtsblatt. Die Klammern wurden von der Mediathek gesetzt.]
 
Nach Informationen der Mediathek betragen die aktuellen GEMA-Gebühren für eine Film-Veranstaltung 28,20 EUR (in 8/24) abzüglich 20%. Sollte eine Veranstaltung nicht gemeldet werden, und die GEMA wird darauf aufmerksam, steht die Zahlung von 56,40 EUR, abzüglich 20%, an.
 
Mediathek übernimmt GEMA-Regularien
 
Seit dem 1. September 2024 übernimmt die Mediathek für Pastoral und Religionspädagogik bis auf Weiteres - auf Anfrage der Veranstaltenden hin (!) - die Anmeldung von Film-Veranstaltungen kirchlicher, katholischer Träger und die Bezahlung bei der GEMA, wenn die eingesetzten Filme aus dem Verleihangebot oder dem digitalen Bestand der Mediathek sind. Die Film-Veranstaltungen finden dabei zudem außerschulisch und im geografischen Bereich der Erzdiözese Freiburg statt.
 
Wenn Sie dieses Angebot nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an mediathek@seelsorgeamt-freiburg.de und Sie erhalten weitere Hinweise, die wir für die Anmeldung Ihrer Veranstaltung bei der GEMA benötigen.