Kurz und knapp: Post- bzw. Korrespondenzkarten
18.03.2026 |
Mit „Postkarten“ verbinden die Meisten wohl fröhliche Grüße aus dem Urlaub an Freunde und Familie zu Hause. Während die Grüße, aufgrund des gängigen Formats von 105x148cm, durch meist straff gehaltene Erlebnisse auf der einen Seite der Postkarte ergänzt werden, ziert die andere Seite der Postkarte üblicherweise ein ansprechendes Bild des Urlaubsortes zur Unterstreichung der guten Stimmung.
In einem anderen Kontext wurden „Postkarten“, oder um hier die treffendere Bezeichnung zu verwenden, „Korrespondenzkarten“, zum knapp gehaltenen Informationsaustausch bei der Beschlagnahmung von Glocken im Ersten Weltkrieg verwendet. Der Hintergrund: das Metall der Glocken wurde zur Anfertigung von Munition benötigt.
Im Rahmen des Beschlagnahmungsprozesses kam es zu einer Erfassung der Glocken von Kirchen, Rathäusern und Schulen, um anhand von u.a. Alter, Größe, Gestaltung und Gießer den geschichtlichen Wert festzustellen. Während Glocken mit hohem geschichtlichem Wert (zunächst) zurückgestellt wurden, sollten Glocken mit einem als gering erachteten Wert abgegeben werden.
Die Korrespondenzkarten sind zum einen zwar von einheitlichem Format (142x90cm), unterscheiden sich allerdings bei der Gestaltung: so zeichnen sich manche Postkarten durch Vordrucke des Absenders und Datumsfeld aus, während auf anderen Korrespondenzkarten der Absender gestempelt oder von Hand eingetragen wurde. Zum anderen weichen sie auch inhaltlich hinsichtlich des Informationsgehalts ab, indem z.B. die angeforderten Angaben mal mehr, mal weniger, vollständig sind.
Anna Zimmermann
Nutzung
Im EAF befindet sich ein umfangreicher Bestand an Akten zur Beschlagnahmung von Glocken (Na 35 Ginter VI), der neben wenigen Postkarten vor allem aus Korrespondenzen besteht. Da der Bestand regelmäßig angefragt wird, werden die Akten zu dessen Schutz derzeit digitalisiert.

