750 Jahre Liber Decimationis
27.11.2025 |
Ein Steuerverzeichnis und mit ihm viele Orte und Kirchen im alten Bistum Konstanz feiern Geburtstag
Heute wissen wir, dass der Liber Decimationis nicht im Original auf uns gekommen ist. Er liegt in einer Abschrift vor, die wohl zwischen 1324 und 1335 und damit gut 50 Jahre nach der ursprünglichen Abfassung des Steuerregisters entstand. Zu dieser Zeit war Rudolf von Montfort Bischof von Konstanz (um 1260-1334). Diesem sagt die Forschung ein gesteigertes Interesse an Verwaltungsangelegenheiten nach, auch um die angeschlagene Finanzlage des Bistums zu bessern. Er ließ daher eine Handschrift zusammenstellen, welche die wichtigsten in Konstanz vorhandenen Texte zur Verwaltungsstruktur des Bistums und den dem Bischof zustehenden Abgaben vereinte.
Bereits der Sanblasianer Abt Martin Gerbert (1720-1793), der die Handschrift bei einem Besuch in Konstanz in Augenschein nehmen konnte, betonte ihren Wert als Quelle für die Größe und Struktur des Konstanzer Sprengels vor der Reformation und rechnete sie zu den wichtigsten in der Bischofsstadt verwahrten Archivalien. Nach der Aufhebung der Diözese kam der Codex in das Archiv des neu gegründeten Erzbistums Freiburg. Der Dekan Wendelin Haid (1803-1876) publizierte 1865 als ersten Beitrag im ersten Band der von ihm maßgeblich ins Leben gerufenen Zeitschrift Freiburger-Diöcesan-Archiv einen kommentierten Abdruck des Liber Decimationis. Der Liber steht somit auch buchstäblich am Anfang der institutionalisierten Kirchengeschichtsschreibung in der Erzdiözese Freiburg. 2001 legte Gerlinde Person-Weber eine Neuedition vor, die Haids Arbeit ablöste und bis heute maßgeblich ist. Vor wenigen Jahren wurde die Handschrift von der Freiburger Universitätsbibliothek digitalisiert und online gestellt, so dass das Original nun bequem von zu Hause eingesehen werden kann.
Im Jahr 2025 können die politischen Gemeinden Schonach im Schwarzwald, Möglingen bei Stuttgart, Egg im Vorarlberg, Lungern im Kanton Obwalden und die Kirchengemeinden in Staufen, Lenzkirch und Göppingen ihren 750. Geburtstag feiern, da ihre erste schriftliche Erwähnung in das Jahr 1275 fällt! Der Grund für diese und zahlreiche weitere Jubiläen liegt in einer Handschrift, die heute im Erzbischöflichen Archiv Freiburg verwahrt wird: Dem sogenannten Liber Decimationis.
Der Name Liber Decimationis, zu Deutsch Zehntbuch, verweist auf den Grund seiner Abfassung. Man legte es an, um die Einschätzung und den Einzug einer Steuer zu dokumentieren. Beschlossen wurde diese Abgabe im Jahr zuvor, 1274, vom Zweiten Konzil in Lyon und von Papst Gregor X. (1210-1276). Der Klerus der gesamten lateinischen Christenheit sollte über den Zeitraum von sechs Jahren eine Sondersteuer in Höhe von 10% der Einkünfte entrichten und so zur Finanzierung eines neuen Kreuzzuges beitragen. Ursprünglich sollten auch alle religiösen Gemeinschaften den Zehnt leisten, jedoch gelang es mehreren Orden und einzelnen Klöstern, eine päpstliche Befreiung zu erwirken. Von der Zahlung waren von vornherein Geistliche ausgenommen, deren Einkünfte eine gewisse Mindestgrenze unterschritt.
Unterstützt wurden die Pläne vom römischen König Rudolph von Habsburg (1218-1291), dem Gregor X. im Gegenzug die Kaiserkrone in Aussicht stellte. Auf dem Konstanzer Bischofsstuhl saß zu diesem Zeitpunkt mit Rudolph von Habsburg-Laufenburg (†1293) ein naher Verwandter des Königs, sodass es kaum verwundert, dass man im Bistum Konstanz dem Aufruf zum Einzug der Abgabe nachkam. Im Übrigen stießen das Steuervorhaben von Papst und Konzil im Reich auf gemischte Zustimmung. In der großen Mainzer Kirchenprovinz, zu der auch das Bistum Konstanz gehörte, verweigerte die Hälfte der Bistümer die Zahlung und zog den Zehnt nicht ein.
Der Bischof von Konstanz betraute mit der Durchführung der Steuerpläne den Domdekan Walko und Heinrich von Klingenberg, Propst des Konstanzer Stiftes St. Stephan. Sie teilten das Bistum unter sich auf. Heinrich übernahm den Süden und den Westen der Diözese und Walko den nördlichen und östlichen Teil. Halbjährlich sollten die Geistlichen die Zahlungen an die beiden Kollektoren oder an von diesen beauftragte Personen leisten. Beide Kollektoren legten jeweils ein Register an, das der kirchlichen Verwaltungsstruktur des Bistums folgte. Diese Struktur war für Konstanz hier erstmals ausführlich dokumentiert. Die Diözese war in 10 Archidiakonate eingeteilt, die in 64 Landkapitel bzw. Dekanate unterteilt waren. Unter den Dekanaten versammelten sich die knapp 2000 Pfarrbenefizien, die im Liber Decimationis erfasst sind. In den jeweiligen Einträgen wurde konkret festgehalten, wie hoch die Einkünfte waren und zu welchen Terminen welche Summe bezahlt wurde. Die Reihenfolge der einzelnen Pfarreien im Register lässt Rückschlüsse auf die konkrete Durchführung der Sammlung zu, da in einigen Fällen nachgewiesen werden konnte, dass ihre Reihung dem kürzesten Reiseweg durch das Dekanat entspricht, was wohl kaum ein Zufall ist.
Bereits ein Jahr nach dem Beginn der Steuererhebung verstarb Papst Gregor X. Auch sein Nachfolger Innozenz V. (1225-1276) starb noch im Jahr 1276 nach wenigen Monaten auf dem Papststuhl. Sein Nachfolger Hadrian V. (1205/1215-1276) erlebte seine eigene Weihe nicht mehr und Johannes XXI. (1205-1277) hatte kein ganzes Jahr das Amt des Papstes inne. Mit dem Tod Gregors X. und den vielen Wechseln auf dem Stuhl Petri in den nächsten Jahren verliefen die Kreuzzugspläne und die Sammlung des Zehnten im Sand, so dass auch die Register abbrachen und nicht weitergeführt wurden.
Heute wissen wir, dass der Liber Decimationis nicht im Original auf uns gekommen ist. Er liegt in einer Abschrift vor, die wohl zwischen 1324 und 1335 und damit gut 50 Jahre nach der ursprünglichen Abfassung des Steuerregisters entstand. Zu dieser Zeit war Rudolf von Montfort Bischof von Konstanz (um 1260-1334). Diesem sagt die Forschung ein gesteigertes Interesse an Verwaltungsangelegenheiten nach, auch um die angeschlagene Finanzlage des Bistums zu bessern. Er ließ daher eine Handschrift zusammenstellen, welche die wichtigsten in Konstanz vorhandenen Texte zur Verwaltungsstruktur des Bistums und den dem Bischof zustehenden Abgaben vereinte.
So entstand die Handschrift, die heute im Allgemeinen als Liber Decimationis bekannt ist. Auf Blatt 1 bis 97 enthält sie den Liber Decimationis von 1275, auf Blatt 98 bis 109 ein Verzeichnis der Quartkirchen, Liber Quartarum genannt, und auf Blatt 109 bis 115 ein Verzeichnis der Banngelder oder Liber Bannalium, einer Abgabe, die der Bischof zum Unterhalt seines Gerichts erhob.
Bereits der Sanblasianer Abt Martin Gerbert (1720-1793), der die Handschrift bei einem Besuch in Konstanz in Augenschein nehmen konnte, betonte ihren Wert als Quelle für die Größe und Struktur des Konstanzer Sprengels vor der Reformation und rechnete sie zu den wichtigsten in der Bischofsstadt verwahrten Archivalien. Nach der Aufhebung der Diözese kam der Codex in das Archiv des neu gegründeten Erzbistums Freiburg. Der Dekan Wendelin Haid (1803-1876) publizierte 1865 als ersten Beitrag im ersten Band der von ihm maßgeblich ins Leben gerufenen Zeitschrift Freiburger-Diöcesan-Archiv einen kommentierten Abdruck des Liber Decimationis. Der Liber steht somit auch buchstäblich am Anfang der institutionalisierten Kirchengeschichtsschreibung in der Erzdiözese Freiburg. 2001 legte Gerlinde Person-Weber eine Neuedition vor, die Haids Arbeit ablöste und bis heute maßgeblich ist. Vor wenigen Jahren wurde die Handschrift von der Freiburger Universitätsbibliothek digitalisiert und online gestellt, so dass das Original nun bequem von zu Hause eingesehen werden kann.
Johannes Krämer
Nutzung
- Archivalie: EAF, Ha 56, Liber Decimationis
- Digitalisat: https://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ha56
Literatur
- Martin Gerbert: Iter Alemanicum, accedit Italicum et Gallicum, St. Blasien 1773, S. 263 f.
- Wendelin Haid: Liber Decimationis cleri Constantiensis pro Papa de anno 1275, in: FDA 1 (1865), S. 1-303.
- Barthel Heinemann: Paläographische und stilistische Untersuchungen über den Liber Decimationis (des Bistums Konstanz), in: FDA 39 (1911), S. 318-337.
- Samuel Nussbaum: „Communis denarius“ und „usualis moneta“. Offene Fragen zu unspezifischen Währungsnennungen im Liber decimationis des Bistums Konstanz im späten 13. Jahrhundert, in: Benedictum sit… Festschrift für Benedikt Zäch zum 60. Geburtstag (Schweizer Studien zur Numismatik 5), hrsg. v. Christian Schinzel, Winterthur 2019.
- Gerlinde Person-Weber: Der Liber Decimationis des Bistums Konstanz. Studien, Edition und Kommentar (FOLG 44), Freiburg 2001.






