Dass Archivarinnen und Archivare einen schönen Beruf haben, braucht ihnen niemand zu sagen. Das wissen sie, und sie erfahren es bei ihrer Arbeit immer wieder. Zwar retten sie, anders als etwa Notärztinnen oder Feuerwehrmänner, in aller Regel keine Leben, aber sie machen durch ihre Arbeit manches Leben schöner. Nicht zuletzt das eigene, beispielsweise dann, wenn sie beim Verzeichnen oder Recherchieren auf unerwartete, interessant aussehende Aktentitel stoßen – und sich die Zeit nehmen (können), näher hinzusehen.
Ein ergiebiger Ort für spannende Funde ist der Bestand B 22, „Specialia Pfarreien“ der Finanzkammer. Unter den Archivalien dieser nicht mehr existierenden, ehedem staatlichen Kirchenbehörde (deren Geschichte einen eigenen Blogbeitrag wert wäre) finden sich viele ältere Akten mit dementsprechend altertümlichen Titeln. So gibt es beispielsweise zur Pfarrei Mühlhausen eine Akte mit dem etwas kryptischen Betreff „Viehstand“, der durch den Untertitel „Das Faßelvieh der Pfarrei respective der Frühmeßerei in Mühlhausen“ nicht auf Anhieb verständlicher wird – es sei denn, man kennt den Begriff „Faselvieh“ und ahnt schon, worum es in dieser Akte gehen dürfte.
Aber wir stellen uns erst einmal ganz dumm und schlagen die Akte auf. Es geht gleich gut los, denn schon das erste Schriftstück sieht sehr verheißungsvoll aus: „Extractus Hochfürstlich Speyerschen Kißlauer Oberamts Protocolls d.d. Mingolsheim Donnerstag 12ten April 1787“ – es muss sich also um eine recht wichtige, hoheitliche Angelegenheit handeln.
In der Tat: Amtmann Franz Dedell (vgl. GLA 153 Nr. 24) hält fest, dass mehrere Vertreter der Gemeinden Mühlhausen und Tairnbach vor ihm erschienen seien und sich bitter über Pfarrer Wittmer beklagt hätten. Der Pfarrer sei verpflichtet, „für das Rindviehe zu Mühlhaußen und Tairnbach das Fassel Viehe zu halten“. Allerdings halte Pfarrer Wittmer nur einen Stier, was für die beiden Herden zu wenig sei, und dieser sei außerdem zu klein und „unkräftig“. Hinzu komme, dass die Kühe auch im Winter, wenn sie im Stall bleiben, bisweilen „rindrig“ [= brünftig] würden, doch der Pfarrer „gestatte in solchen Zeiten den Gebrauch des Fassels nicht“.
Die Vertreter der beiden Gemeinden baten den Amtmann, den Pfarrer anzuweisen, bessere Stiere in hinreichender Anzahl zu halten und deren „Gebrauch“ bei Bedarf jederzeit zu erlauben. Und außerdem solle er verpflichtet werden, die durch ihre Klage entstehenden Kosten zu tragen, da er trotz „öfters versuchter Güte“ bislang nicht dazu zu bewegen gewesen sei, Abhilfe zu schaffen.
Tatsächlich befahl Amtmann Dedell Pfarrer Wittmer, binnen drei Tagen „bessers Fassel Viehe, auch soviel als für die Heerden erforderlich ist“ zu beschaffen oder aber, ebenfalls bis in spätestens drei Tagen, Beschwerde gegen die Anordnung einzulegen, „wenn er gegründeten Einwand zu haben vermeint“. Andernfalls werde man „geeignete Executions Mittel“ ergreifen.
Pfarrer Wittmer, der ohnehin ein streitbarer Mann gewesen zu sein scheint (vgl. GLA 229 Nr. 69333), reagierte prompt: Die Klagen seien allesamt unzutreffend, denn weder könnten die Kläger beweisen, dass er mehr als einen Zuchtbullen halten müsse, auch nicht, dass sein „wircklicher Rindsfassel untüchtig“ sei, noch dass er „zu Winters Zeit den Leithen den Gebrauch desselben“ versage. Daher solle der Amtmann die Klage abweisen und den Klägern die Kosten auferlegen.
Wer wissen will, wie die Geschichte weiterging, ist gern eingeladen, ins EAF zu kommen und die Akte zu studieren. Als Ergänzung wären wohl auch die im Generallandesarchiv Karlsruhe zu diesem Thema vorhandenen Akten heranzuziehen.
Dass der Ortspfarrer für die Haltung der männlichen Zuchttiere – außer dem Stier konnten dies auch Eber, Widder oder Ganter sein – zuständig war, ist freilich keine Besonderheit der Gemeinde Mühlhausen. Im Bestand B 22 des EAF gibt es eine weitere Akte mit dem Betreff „Viehstand“, und zwar für die nicht weit von Mühlhausen entfernte Pfarrei St. Leon. Wenn man im digitalen Repertorium des Bestandes nach Begriffen wie „Fasel“ oder „Vieh“ sucht, kommen rund 25 weitere Gemeinden aus dem gesamten Bistumsgebiet hinzu. Und wenn man überdies weiß, dass die Verpflichtung des Pfarrers, Fasel zu halten, ihren Grund in aller Regel im Bezug des Zehnten hatte, dann lassen sich vermutlich mit Hilfe der Zehntablösungsakten noch zahlreiche weitere Fälle ausfindig machen.
Christoph Schmider
Akten des GLA
GLA 153 Nr. 24: Angestellte Amtleute und Fauten und deren Besoldung in Kislau / 1762-1795
GLA 229 Nr. 69333: Von Pfarrer Wittmer zu Mühlhausen verweigerte Abgabe des Kelterweins aus dem Pfarrweingarten / 1779
GLA 229 Nr. 69348: Gemeinde Mühlhausen gegen den Pfarrer wegen eines zweiten Faselochsens / 1787
GLA 229 Nr. 69377 a: Streitigkeiten zwischen der Pfarrei Mühlhausen und den Gemeinden Tairnbach und Mühlhausen wegen des Faselviehs / 1837-1839
GLA 245 Nr. 1659: In Sachen der Gemeinde Tairnbach gegen die Pfarrei Mühlhausen bezw. den Beklagten Pfarrer Steiner, wegen Beitrag zur Unterhaltung des Faselviehes / 1827-1832
Weitere Akten zum Themenfeld „Fasel“ bzw. „Viehzucht“ (Auswahl)
EAF, B 22 / 35, Aach, Faselviehhaltung der Pfarrei
EAF, B 22 / 3906, Büchig, Zehntrecht – Haltung des Fasselviehes
EAF, B 22 / 4670, Dielheim, Zehntrecht – Ablösung Faßelvieh
EAF, B 22 / 21122, Niederbühl, Zehntrecht – Viehzuchtzehntablösung
EAF, B 22 / 21374, Nöggenschwiel, Viehzucht – Unterstellung des Faselviehs
EAF, B 22 / 26991, St. Leon, Viehstand – Die Anschaffung und Unterhaltung des Faßelviehes für die Gemeinde St.Leon durch die Pfarrei allda und die Ablößung
EAF, B 22 / 28700, Schwenningen, Viehzucht – Faselviehhaltung
EAF, B 22 / 28860, Schwörstadt, Zehntrecht – Ablösung der Zehntlasten, Faselviehlasten