Kirchenverwaltung - Parteipolitik - Intrigen
04.12.2025 |
In dieser Finanzbehörde ereignete sich einst ein Vorfall, den man in einer staatlich-kirchlichen Behörde kaum erwarten würde. Schon der Titel der Akte, die über dieses in die Jahre 1894 und 1895 zu datierende Vorkommnis angelegt wurde, verheißt einen Blick in Abgründe: „Dienstpolizeiliche Untersuchung wegen Betheiligung von Beamten des kath. Oberstiftungsraths an den von sozialdemokratischer Seite gegen diese Behörde gerichteten Angriffen“. Stellte im wilhelminischen Deutschland jeder „Angriff“ auf eine Behörde einen geradezu umstürzlerischen Akt dar, so wurde die Verabscheuungswürdigkeit solch einer Tat dadurch gesteigert, dass sie von Seiten der Sozialdemokratie kam, die seinerzeit aus katholischer Perspektive durch und durch unchristlich und antikirchlich war. Endgültig auf die Spitze getrieben wurde die Sache dadurch, dass hinter dem Ganzen Beamte der angegriffenen Behörde zu stecken schienen.
Auf den ersten Blick ist das EAF das Behördenarchiv für das Erzbischöfliche Ordinariat (EO), die zentrale Verwaltung der Erzdiözese Freiburg, und gleichzeitig „Landesarchiv“ für das gesamte Bistum. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass es in Wirklichkeit aus mehreren einst selbständigen Archiven besteht. Nicht nur, weil es eine ganze Reihe von Archiven eigenständiger Einrichtungen wie Pfarreien oder Dekanate verwahrt, sondern weil es, wie auch das EO, aus der Fusion mehrerer einst eigenständiger Behörden bzw. deren Archiven entstanden ist. Die beiden größten und wichtigsten sind zum einen das Ordinariat – in anderen Gegenden Deutschlands würde es als Generalvikariat bezeichnet – zum anderen die bis Ende 1974 eigenständige Erzbischöfliche Finanzkammer.
Diese unterstand zwar, ebenso wie die geistliche Bistumsleitung, dem Erzbischof und hatte ihren Sitz seit den 1930er-Jahren im Ordinariatsgebäude, führte aber ein ausgeprägtes Eigenleben, was insofern nicht verwunderlich ist, als sie ursprünglich eine staatliche, dem badischen Innenministerium nachgeordnete und in Karlsruhe residierende Behörde war. Wie wechselhaft deren Geschichte verlief, spiegelt sich in ihren unterschiedlichen Nachnamen wider: Kirchen-Departement, Kirchensektion, Oberkirchenrat, Oberstiftungsrat. Der Vorname war jeweils „Katholisch“, die Orthografie zeitgemäß. Später änderte sich der Vorname zu „Erzbischöflich“, und zuletzt auch noch der Nachname zu „Finanzkammer“. Archiv und Registratur dieser Einrichtung wanderten mit ihr nach Freiburg und wurden mit der Professionalisierung und Neuorganisation des Archivwesens der Erzdiözese Teil des EAF.
In dieser Finanzbehörde ereignete sich einst ein Vorfall, den man in einer staatlich-kirchlichen Behörde kaum erwarten würde. Schon der Titel der Akte, die über dieses in die Jahre 1894 und 1895 zu datierende Vorkommnis angelegt wurde, verheißt einen Blick in Abgründe: „Dienstpolizeiliche Untersuchung wegen Betheiligung von Beamten des kath. Oberstiftungsraths an den von sozialdemokratischer Seite gegen diese Behörde gerichteten Angriffen“. Stellte im wilhelminischen Deutschland jeder „Angriff“ auf eine Behörde einen geradezu umstürzlerischen Akt dar, so wurde die Verabscheuungswürdigkeit solch einer Tat dadurch gesteigert, dass sie von Seiten der Sozialdemokratie kam, die seinerzeit aus katholischer Perspektive durch und durch unchristlich und antikirchlich war. Endgültig auf die Spitze getrieben wurde die Sache dadurch, dass hinter dem Ganzen Beamte der angegriffenen Behörde zu stecken schienen.
Am 26. November 1894 teilte das EO dem Kath. Oberstiftungsrat mit, dass ihm anonym ein Exemplar der sozialdemokratischen, in Offenburg erscheinenden Zeitung „Volksfreund“, Ausgabe vom 23. November 1894, zugesandt worden sei, in der ein unfreundlicher Artikel über den Oberstiftungsrat abgedruckt war. Es sei zu empfehlen, „auf gerichtlichem Wege gegen diese böswilligen Angriffe vorzugehen, wobei sich vielleicht Anhaltspunkte dafür ergäben, von wessen Seite jetzt wiederholt einer geordneten Beschwerdeführung der Appell an die Sozialdemokratie […] vorgezogen worden ist“.
In diesem Artikel, der vordergründig der parteipolitischen Auseinandersetzung zwischen der katholischen Zentrumspartei und den Sozialdemokraten diente, wurde die „schwarze, von christlicher Nächstenliebe triefende Partei“, die nach eigener Einschätzung allein „berufen und im Stande sei, das soziale Uebel an der Wurzel zu erfassen“, aufgefordert, doch einmal die Zustände beim Katholischen Oberstiftungsrat zu untersuchen, da bei dieser „ihr nahestehenden Behörde das Programm des Zentrums keine Anwendung gefunden“ habe: „Die Beförderung der mittleren und unteren Beamten beim katholischen Oberstiftungsrath geht sehr langsam vorwärts, und durchschnittlich kommen diese Beamten bei dem geringen Abgang an Beamten und den wenigen Stellen etwa 6 Jahre später an die Reihe, als ihre Kollegen bei der Staatsverwaltung. Diese Verzögerung bezüglich der Beförderung genügt aber noch nicht, man besetzt erledigte Stellen erst nach Jahresfrist oder schiebt die Besetzung nach Belieben hinaus, und die Beamten müssen die Beförderung förmlich erkämpfen.“
Eigentlich hätte das Ordinariat diesen Artikel gar nicht weiter zu beachten brauchen, sondern ihn als das verstehen, was er war: pure parteipolitische Polemik. Allerdings stand dieser Zeitungsbeitrag nicht allein, denn einige Zeit zuvor hatte schon ein sozialdemokratischer Abgeordneter im Badischen Landtag ganz ähnliche Vorwürfe erhoben. Zudem richtete sich der Angriff keineswegs nur gegen den Oberstiftungsrat und die Zentrumspartei, sondern gegen die katholische Kirche insgesamt. Und schließlich lag angesichts der darin enthaltenen Insiderinformationen nahe, dass Menschen, die eigentlich zum Dienst an der Kirche verpflichtet waren, womöglich aus niederen Beweggründen, den weltanschaulichen Erzfeind munitioniert hatten.
Dieser Verdacht wurde kurz darauf noch verstärkt, denn der „Volksfreund“ legte am 2. Dezember 1894 nach: „Es gibt wohl in Karlsruhe kaum eine Oberbehörde, die ihre Untergebenen in so schlechten Arbeitsräumen untergebracht hat, als wie der Oberstiftungsrath. Der Zustand der Bureauzimmer im 3. Stock läßt besonders viel zu wünschen übrig. Es gibt dort drei Zimmer, in welchen die Revisionsbeamten, wenn sie auf die Karl-Friedrichstraße sehen wollen, sich auf den Bauch legen und den Kopf zu einem Loch von Fenster, das lebhaft an das Flugloch eines Taubenschlags erinnert, hinausstrecken müssen. Spärliches, bei trüber Witterung und im Winter ungenügendes Licht erhalten die betr. Beamten vom Hausgang gegen den Hof, und viele Bekannte und Besucher der Beamten im 3. Stock haben sich schon öfters gewundert, daß in der Residenzstadt solche sanitätspolizeiwidrigen Löcher als Bureaux benützt werden. Zwei, unter Umständen alle drei Zimmer oben beschriebener Beschaffenheit könnten geräumt werden, wenn der Herr Präsident das helle, geräumige Zimmer gegen den Schloßplatz, welches früher der Revision zur Verfügung stand, nicht als Privatwohnung für sich in Anspruch genommen hätte. Ist das Oberstiftungsrathsgebäude in erster Reihe für die Beamten oder für die Dienstwohnung des Präsidenten bestimmt?“
Schon vor diesem „Nachschlag“ hatten die bürokratischen Mühlen bei Staat und Kirche zu mahlen begonnen, aber nicht etwa, wie man vielleicht erwarten würde, schön langsam, sondern mit nachgerade aberwitziger Geschwindigkeit. Die Sache war so rasch vom Oberstiftungsrat an das vorgesetzte badische Justiz-, Kultus- und Unterrichtsministerium weitergeleitet worden, dass dieses bereits am 3. Dezember 1894 eine disziplinarische Untersuchung des Vorgangs eingeleitet und Oberstiftungsrat Rudolf Fetzer mit der Durchführung beauftragt hatte. Gut zwei Wochen später, am 19. Dezember 1894, begannen die „dienstpolizeilichen“ Verhöre.
Die Befragungen von insgesamt mehr als 20 Oberrechnungsräten, Rechnungsräten, Revisoren, Registratoren, Revidenten und weiteren Mitarbeitern zogen sich, unterbrochen durch die weihnachtlichen Festtage, bis zum 5. Januar 1895 hin, wobei mehrere der Probanden wiederholt vernommen wurden. Damit nicht genug: Weil die Befragungen offenbar kein verwertbares Ergebnis geliefert hatten, wurden weitere Behörden gebeten, Personen zu vernehmen, die früher einmal beim Oberstiftungsrat oder dessen nachgeordneten Einrichtungen beschäftigt gewesen waren. Dazu gehörten die Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei Heidelberg ebenso wie die Bezirksämter Konstanz und Heidelberg, und darüber hinaus wurde sogar noch ein „Polizeikommissär“ mit einer „streng vertraulichen Erhebung nach mündlicher Instruction“ betraut. Die Vernehmungsprotokolle und Stellungnahmen summierten sich letztlich auf mehr als 50 Seiten, und am 14. Februar 1895 konnte Oberstiftungsrat Fetzer schließlich seinen offiziellen Bericht vorlegen.
Die Untersuchungen, so Rudolf Fetzer – der es später noch bis zum Präsidenten des Oberstiftungsrates bringen sollte! –, hätten den Eindruck entstehen lassen, dass von einigen ganz bestimmten Diensträumen aus „die Beschwerden über mancherlei Verhältnisse beim Oberstiftungsrath ihren Weg in die Oeffentlichkeit genommen haben dürften“. Allerdings musste Fetzer diese Vermutung, die den Kreis der möglichen Übeltäter auf wenige Personen eingeschränkt hätte, stark relativieren und zugestehen, dass er keineswegs den konkreten Verdacht aussprechen oder gar begründen könne, „daß einer der in diesen Räumen arbeitenden Revisionsbeamten selbst den sozialdemokratischen Abgeordneten oder die sozialdemokratische Presse mit der Beschwerdeschrift bezw. mit einem Artikel bedacht habe“. Es sei ebenso denkbar, dass „in diesen Diensträumen […] das Material gesammelt worden“ sei, „das dann etwa ein Dritter – möglicherweise gegen die Absicht der betreffenden Beamten – zu der Beschwerdeschrift […] und zu dem Artikel im ‚Volksfreund’ verarbeitet“ habe.
Freilich, so Fetzers Bericht weiter, ließen die in den diversen Artikeln im „Volksfreund“ aufscheinenden Detailkenntnisse kaum Zweifel daran zu, „daß die Redaktion des Blattes oder der betreffende Artikelschreiber einen Beamten des Oberstiftungsrathes an der Hand haben müsse“. Bedauerlicherweise, so Fetzers Fazit, „war die Person dieses Beamten nicht bestimmt zu ermitteln“. Ein paar Verdächtige hatte man sehr wohl, doch beweisen konnte man nichts – im Gegenteil: Es gab sogar eine ganze Reihe von Indizien dafür, dass die wirklichen Urheber der Affäre an anderer Stelle im Oberstiftungsrat saßen und durch die gezielten Indiskretionen einzelne missliebige Kollegen in die Bredouille bringen wollten.
Letztlich ging die Sache aus wie das Hornberger Schießen: Ein förmliches Disziplinarverfahren wurde gar nicht erst aufgenommen, da es keinen Verdächtigen gab, gegen den es sich hätte richten können. Zweierlei war immerhin erreicht worden: Zum einen war damit, wenn es dessen überhaupt bedurft hatte, der Nachweis geführt, dass es auch in einer staatlich-kirchlichen Behörde „menscheln“ kann, und zum anderen war das gelungen, was der „Badische Beobachter“, die Zeitung der katholischen Zentrumspartei, schon ganz zu Anfang der Affäre den Sozialdemokraten als eigentliches Ziel unterstellt hatte, nämlich „Haß und Unzufriedenheit zu erregen“.
Christoph Schmider
Nutzung
Die Akten können Sie gerne in unserem Lesesaal einsehen. Hier die Signaturen für die Bestellung:
- B21/189 (NB: B21/174 ist Altsignatur), Dienstpolizeiliche Untersuchung wegen Beteiligung von Beamten des Kath. Oberstiftungsrats an den von sozialdemokratischer Seite gegen diese Behörde gerichteten Angriffen, 1894-1895
- B32/934, Dienstgebäude des Katholischen Oberstiftungsrates, 1863-1894



