Eine Doktorwohnung in St. Peter

04.09.2025 |

Da schaut man als Mensch mit laufendem oder abgeschlossenem Promotionsprojekt gleich zwei Mal hin: eine Akte mit dem Titel „Miete für die Doktorwohnung in St. Peter“. Gab es in der Vergangenheit etwa eigens eine Wohnung, damit man sich ungestört der Erstellung seiner wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit widmen konnte? 

Eine kleine Doktorwohnung für die Promotionszeit wäre denkbar, gab und gibt es doch katholische Studienheime, Kollegien sowie andere Wohnmöglichkeiten in der Diözese. Auf die moderne Wunschvorstellung folgt beim Blick in die Akte dann doch die Ernüchterung: nicht die akademische Bezeichnung war hier gemeint, sondern der ärztliche Beruf. Folglich ging es bei der Doktorwohnung in St. Peter um die Unterkunft für einen praktizierenden Arzt. Diese Erkenntnis macht die Sache allerdings nicht minder interessant.
 
Die Leitung des Seminars in St. Peter (Seminariums-Regencie) hatte mit der Dienstwohnung und einem Jahreshonorar für eine dauerhafte, ärztliche Anwesenheit zur Versorgung der Alumnen beigetragen. Der früheste Nachweis in den Akten des EAF stammt aus dem Jahr 1829 und hält fest, welche Maßnahmen der Vorstand ergriff und wie er sich dabei mit dem Ministerium des Innern, Katholische Kirchen Section, abstimmte, um eine geeignete Amtsperson zu finden. Ob Wundarzt, Hausarzt oder Chirurg - gerade zu den Personalia halten die Akten einige Geschichten bereit -, aber auch die Beschaffung von Medikamenten und die Einrichtung eines Apothekenzimmers können anhand des Schriftwechsels nachvollzogen werden.
 
Lageplan, aus: EAF, B2-32-338. Die Doktorwohnung befand sich in dem rot umrandeten Gebäude ganz links auf dem Plan. Das rot schraffierte Gebäude wurde später angekauft und als neues Pfarrhaus genutzt.
 
Besonders ein Arzt sorgte zwischen 1854 und 1884 für sehr viel Korrespondenz. Das lag zum einen an der Vielzahl seiner Wünsche, die er im Laufe seines Aufenthalts äußerte und deren Bewilligung sowie Finanzierung sorgfältig geprüft werden musste. So wollte Amtswundarzt Dr. Theodor Blas 1854 eine Untermauerung des Kellers, eine Tür zum Garten sowie eine Schutzwand. 1855 sollte eine Dunggrube im Seminarhof folgen. Nach weiteren Bewilligungen ähnlicher Art fiel ihm 1864 ein, dass eine Holzremise doch sehr vorteilhaft wäre. Zwar wurde seinen Wünschen verblüffend oft entsprochen, doch geben andere Äußerungen eher zu erkennen, dass man sich an seinen Ansprüchen zunehmend störte. 
Zum anderen gehörte Doktor Blas wohl zu den Nachbarn, deren Wegzug niemand schmerzlich bedauern würde. Der Gemeinderat in St. Peter fand sich 1866 zu einer Sitzung ein und bat im Januar des Folgejahres das Ordinariat darum, die Doktorwohnung nach dem Umzug des Assistenzarztes nach Buchenbach pachten zu dürfen. Die Gruppe fand überdies klare Worte zur Person: „Assistenzarzt Blas hatte sich angewöhnt, die hilfesuchenden derart zu behandeln, daß sie lieber bei auswärtigen Ärzten Hilfe suchten, oder lieber ohne ärztliche Hilfe sich ihrem Elende überließen. Auch untergräbt Assistenzarzt Blas in hiesiger Gemeinde die Sittlichkeit und bürdet hiedurch der Gemeinde neue Lasten auf, er macht falsche Unterschriften zu seinem Vortheil, er hath sich hiedurch das Vertrauen der Gemeinde entzogen. Aus diesen Gründen hatt der Große und Kleine Bürgerausschuß, bei der Gemeindeversammlung am 26ten d. M. einstimmig, mit Ausnahme des Schwagers des Assistenzarztes Blas, beschlossen, daß für die Bewohner von St. Peter und St. Märgen ein anderer Arzt mit dem Wohnsitze in St. Peter angestellt werden solle […].“ Der Gemeinderat bat das Ordinariat nun darum, ihm die Doktorwohnung zu einem festen jährlichen Pachtzins zu überlassen, damit ein neuer Arzt angeworben werden könne.
 
Offensichtlich verweilte Doktor Blas noch einige Jahre in St. Peter: 1873 bat er darum, die Wohnung kaufen zu dürfen. Hierüber gab es große Bedenken, ob die ärztliche Versorgung denn in Zukunft gesichert sei, wenn es keine Dienstwohnung mehr in St. Peter gäbe und der Hausarzt aus Freiburg anreisen müsste. Vom Erzbischöflichen Capitels-Vicariat bekam der Mediziner schließlich eine Absage, wobei – vielleicht zum Trost – seine jüngsten Reparaturwünsche bewilligt wurden. So sollte etwa in einem Zimmer der Wohnung eine Apotheke eingerichtet und eine weitere Haustür eingebaut werden. Ebenso erhielt der Garten eine Ummauerung, 1876 ergänzte ein Küchenkamin die Wohnung. 1878 erneuerte der Arzt sein Kaufangebot und auch diesmal war die Mühe vergebens.
 
1913 ist zum ersten Mal in den Dokumenten vom „Doktorhaus“ die Rede. Es wurde weiterhin von Ärzten und ihren Familien bewohnt. Erst 1928 änderte sich die Situation: nachdem es eine Weile seit dem Auszug des letzten Arztes leer gestanden hatte, kam es zu einer Aufteilung des Gebäudes. Interessanterweise trennte man nicht nach Stockwerken, denn manche Zimmer wurden an die Tochter des örtlichen Organisten und Lehrers vermietet, andere wiederum bezog eine Hauptlehrerin. Obwohl kein behandelnder Arzt mehr als Mietpartei belegt ist, nahm man bis auf Weiteres keine Umbenennung des Hauses vor; es hieß fortan „sogenanntes“ oder „ehemaliges Doktorhaus“. 
Zwischen 1932 und bis zum Ankauf eines anderen Gebäudes im Jahr 1937 diente es als Pfarrhaus. Hierfür waren ein paar Instandsetzungsmaßnahmen nötig, aus denen die frühere Nutzung hervorgehen (z. B. Umbau des Warte- und Sprechzimmers). Nach dem Bezug des neuen Pfarrhauses wurden die zwei Stockwerke des Doktorhauses schließlich als Wohnungen vermietet. Ein Ärztehaus scheint es wohl nicht mehr geworden zu sein, aber vielleicht zog irgendwann mal ein Doktorand oder eine Doktorandin ein.
 
 
Sarah Mammola
 
Nutzung
  • B2-32-337, EBO, Priesterseminar: Arztwohnung (Doktorhaus), 1841-1926
  • B2-32-338, EBO, Priesterseminar: Arztwohnung (Doktorhaus), 1929-1937
  • B2-32-361, EBO, Priesterseminar: Die Anstellung eines Arztes und Chirurgen in das Seminar. Lieferung der Arzneien, 1829-1890
  • B2-32-362, EBO, Priesterseminar: Hausarzt, 1895-1960
  • B2-32-371, EBO, Priesterseminar: Miete für die Doktorwohnung in St. Peter, 1908-1924