Eine minutiöse Beschreibung aus Mosbach

13.08.2025 |

Wir benutzen das Wort „minutiös“ im Alltag oft mit der Absicht, auf die besondere Genauigkeit und den Detailgrad einer Sache zu verweisen. Wenn man ein Schreiben an Hermann Ginter von 1954 liest, führt es einem die wortwörtliche Bedeutung sehr direkt vor Augen: man hat den Eindruck, die kleinteiligen Beobachtungen mit dem Verfasser gemeinsam zu erleben und muss bei der ein oder anderen Angabe doch sehr schmunzeln. 

Auf knapp zwei Seiten trug Josef Stephan, Pfarrer im Ruhestand in Rinschheim über Buchen, zusammen, was er über eine Grabplatte in Mosbach und den darunter bestatteten Geistlichen aus dem 15. Jahrhundert herausfinden konnte. Eine Entdeckung bei Renovierungsarbeiten in der alten Stiftskirche St. Juliana hatte sein Interesse geweckt, denn es hätte sich um einen Grabfund aus dem 8. Jahrhundert und damit aus der Frühzeit der religiösen Gemeinschaft handeln können. Der Sache wollte er wohl etwas genauer nachspüren und ließ Herrn Ginter wissen, wie lange er dafür in Mosbach verweilte: „Ich hatte in Mosbach nur von 11,58 bis 13,46 Aufenthalt.“ 
 
Pfarrer Stephan erkannte vor Ort schnell, dass es eine Bruchstelle in der Grabplatte gab und die Zahl eins fehlte. Der Fund sei damit ins Jahr 1754 zu datieren und stamme keinesfalls aus dem Frühmittelalter. Eine zweite Grabplatte wollte er sich ebenfalls näher anschauen (s. Abbildung). Dabei empfand er es als störend, dass er die Umschrift nicht vollständig sehen konnte, weil der Treppenaufgang zur Kanzel sie teilweise bedeckte. Er ergänzte an späterer Stelle im Brief: „Es wäre mir recht gewesen, wenn die Grabplatte im Mosbacher Chor um 2 Meter nach vorne gerückt worden wäre. Nun wird es zu spät sein. Die Grabplatte ist rechteckig, das Bild in Umrissen flach eingetragen.“ Trotz der Umstände identifizierte er die Grabplatte als die von Dekan Wilhelm von Brunn und gab einige Literaturhinweise für den weiteren Hintergrund der Person sowie Angaben zu deren bedeutsamen Verwandten.
 
 
EAF, S34/705, Mosbach.
Eine Besonderheit der Kirche erwähnte Pfarrer Stephan ebenfalls: ihre geteilte Nutzung. Während die evangelische Gemeinde die Mehrheit bildete und den größeren Teil des Gotteshauses zugesprochen bekam, fanden sich die katholischen Gläubigen im Chor der früheren Stiftskirche ein. Solche Simultankirchen sind ein interessantes Phänomen: zwar haben sie religiöse Spannungen als Entstehungshintergrund, genauso zeugen sie aber von deren Beilegung und einem pragmatischen Vorgehen in gemischtkonfessionellen Gegenden.
 
Die Akten zur Mosbacher Simultankirche im EAF zeigen ganz eindrücklich, dass es bei Renovierungs- und Finanzierungsfragen zu Streitigkeiten kommen konnte. Deswegen hatte man beispielsweise in den 1940er und 1950er Jahren die Rechtsverhältnisse und Benutzung konkreter Teile der Kirche (Verbindungsstück und Turm) erneut klären müssen. In gewisser Weise setzte sich hierbei die minutiöse Beschreibung in anderer Weise fort. Die existierende Gesetzgebung (Kurpfälzische Religionsdeklaration von 1705 und Regelungen des Badischen Großherzogtums), auf die man sich beziehen konnte, hinderte keine Seite daran – gerade, wenn sie sich im Nachteil sah – genauer auf die juristischen Formulierungen vergangener Abmachungen zu achten oder basierend auf lokalen Gewohnheiten ein (passenderes) Deutungsangebot zu formulieren und es der Gegenseite in Form einer Vereinbarung anzubieten. Wie gut, dass es Archive gibt, in denen die dafür wichtigen Dokumente über Jahrhunderte hinweg aufbewahrt worden sind – woher nähme man sonst seine Belege für das allseits beliebte Argument „das haben wir schon immer so gemacht“?
 
Sarah Mammola
 
Nutzung
Das Schreiben befindet sich in der Akte: EAF, Na 35-I/553. Bei Interesse können Sie die Akte gerne im Lesesaal einsehen. 
 
Zur Simultankirche St. Juliana in Mosbach können weiterführend beispielsweise die folgenden Akten eingesehen werden:
  • B22/19335, Oberstiftungsrat, Mosbach-St. Cäcilia, Kirchenbaulichkeit, Vol. 1, 1732-1826
  • B22/19336, Oberstiftungsrat, Mosbach-St. Cäcilia, Kirchenbaulichkeit, Vol. 2, 1827-1862
  • B22/19337, Oberstiftungsrat, Mosbach-St. Cäcilia, Kirchenbaulichkeit, Vol. 3, 1863-1889
  • B22/19338, Oberstiftungsrat, Mosbach-St. Cäcilia, Kirchenbaulichkeit, Vol. 4, 1890-1938
  • B22-1945/9773, Finanzkammer, Mosbach-St. Cäcilia, 1945-1969