Selig- und Heiligsprechung

02.04.2024 | Selige und Heilige im EAF

Am 14. März 2024 verlautbarte der Vatikan, dass Papst Franziskus den von den Nazis ermordeten Priester Dr. Max Josef Metzger als Märtyrer anerkannt und somit den Weg zur Seligsprechung frei gemacht habe. Die Nachricht war zwar von vielen Menschen schon lange erhofft worden, kam aber letztlich doch sehr überraschend, denn konkrete Hinweise, dass eine derartige Entscheidung des Papstes bevorstehen könnte, hatte es offenbar keine gegeben. 

 
Am 14. März 2024 verlautbarte der Vatikan, dass Papst Franziskus den von den Nazis ermordeten Priester Dr. Max Josef Metzger als Märtyrer anerkannt und somit den Weg zur Seligsprechung frei gemacht habe. Die Nachricht war zwar von vielen Menschen schon lange erhofft worden, kam aber letztlich doch sehr überraschend, denn konkrete Hinweise, dass eine derartige Entscheidung des Papstes bevorstehen könnte, hatte es offenbar keine gegeben. Eher im Gegenteil: In den fast auf den Tag genau zehn Jahren, die seit dem Abschluss des diözesanen Seligsprechungsverfahrens am 27. März 2014 vergangen sind, hatte sich die ursprüngliche Zuversicht („Friedensapostel“ und „Pionier in der Ökumene“) nach und nach in Resignation gewandelt: Mehrere der an dem Freiburger Verfahren Beteiligten sind mittlerweile verstorben, andere hingegen hatten ihre Chancen, die Seligsprechung noch erleben zu können, zunehmend pessimistisch eingeschätzt.
 
EAF, Max Josef Metzger, Archetyp
 
Wenn Metzger nun demnächst tatsächlich seliggesprochen wird, dann bedeutet dies die offizielle und kirchenamtliche Anerkennung dessen, was viele schon lange gewusst haben: Dass er ein Mensch war, der seinen Glauben vorbildlich gelebt hat und Christus bis hin zum gewaltsamen Tod gefolgt ist. Metzger selbst war sich darüber im Klaren, wie aus einem unmittelbar vor der Hinrichtung am 17. April 1944 geschriebenen Abschiedsbrief deutlich wird: „Nun will der Herr von mir das Lebensopfer. Ich sag‘ mein frohes Ja zu Seinem Willen. Ich hab‘ IHM ja das Leben angeboten für den Frieden der Welt und die Einheit der Kirche. ER will es haben. Möchte ER es segnen!
 
Der tatsächlichen Selig- oder Heiligsprechung gehen heutzutage streng reglementierte und aufwendige kirchliche Verfahren voraus, in denen die Lebensführung der betreffenden Person gründlich untersucht wird, wobei ein besonderes Augenmerk auf Umstände gelegt werden muss, die gegen die Person sprechen könnten. Am Ende des diözesanen Verfahrens steht ein Abschlussbericht, der mit Dokumenten untermauert, umfassend belegt und höchstamtlich beglaubigt wird. Im Falle Metzgers zog sich das in Freiburg geführte Verfahren über fast acht Jahre hin. Eröffnet und abgeschlossen wurde es von Erzbischof Robert Zollitsch, geleitet von seinem eigens dafür ernannten Delegaten; zunächst war dies Offizial em. Prälat Dr. Dr. Norbert Ruf (1933-2012), nach dessen überraschendem Tod Offizial Stephan Burger, der heutige Erzbischof.
 
Ruf wurde unterstützt von zwei Kommissionen, die aus drei Theologen – Prof. Dr. Klaus Kienzler, Domkapitular em. Alfons Ruf und Prof. Dr. Ludwig Wenzler – bzw. drei Historikern – Dr. Joachim Faller, Prof. Dr. Hugo Ott und Dr. Christoph Schmider – bestanden. Kontaktmann in den Vatikan war als Postulator der römische Anwalt Dr. Andrea Ambrosi. Der Abschlussbericht umfasste mehr als 6.000 Seiten, wurde zweifach ausgefertigt und im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes im Freiburger Münster versiegelt und verpackt. Eine der Ausfertigungen wurde nach Rom geschickt, die andere wird seitdem im Erzbischöflichen Archiv sicher verwahrt; aufgrund der vom kirchlichen Archivrecht gesetzten Schutzfrist wird sie noch viele Jahre lang für niemanden zugänglich sein.
 
EAF, Max Josef Metzger, Unterlagen
 
Unterlagen über Max Josef Metzgers Leben und Wirken sind in zahlreichen Archiven vorhanden, beispielsweise im EAF, im Bundesarchiv, in den Bistumsarchiven Augsburg und Graz, vor allem aber im Archiv des Christkönigs-Instituts Meitingen. Weiteres potentiell archivwürdiges Schriftgut, das früher oder später an das EAF abgegeben werden wird, ist im Rahmen des Seligsprechungsprozesses entstanden, sei es in der Registratur des Erzb. Ordinariats Freiburg, sei es in Form von Handakten der an dem Verfahren Beteiligten. 
 
Auch zu mehreren anderen Seligen und Heiligen mit Bezug zum Erzbistum Freiburg existieren Unterlagen im EAF. Teils betreffen sie direkt die Selig- und/oder Heiligsprechung wie beispielsweise bei der „Guten Beth“ (Elisabetha Bona) von Reute oder bei Fidelis von Sigmaringen, teils eher deren Verehrung und Angedenken wie etwa bei Maria Crescentia Höss, Ulrika Nisch, Maria Theresia Scherer, Edith Stein oder Johann Baptist Jordan
 
EAF, Causa Bernardi
Besonders interessant, gerade auch im Hinblick auf die Überlieferung, ist der Fall des seligen Markgrafen Bernhard II. von Baden. Seine Verehrung, die in den badischen Fürstentümern auch nach dem Aussterben der katholischen Linie weiter gepflegt worden war, nahm seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert deutlich zu, und so wurde Mitte des 20. Jahrhundert versucht, seine Heiligsprechung zu erreichen – was an den fehlenden bzw. nicht hinreichend belegten Wundern scheiterte. Auch ein weiterer, ab 2011 angestrengter Heiligsprechungsprozess blieb aus dem gleichen Grund erfolglos und wurde 2018 gestoppt. 
 
Christoph Schmider
 
Nutzung
Während die umfangeichen, aus dem Zeitraum von ca. 1950 bis 1980 stammenden Archivalien aus dem ersten Anlauf grundsätzlich nutzbar sind, bleiben die aus dem zweiten Versuch stammenden noch viele Jahre lang aufgrund der archivrechtlich festgesetzten Schutzfristen gesperrt. 
 
Überlieferung im EAF zu Selig- und Heiligsprechungen (Auswahl)
-    Max Josef Metzger (Priester-Personalakten, E4, Na 147)
-    Elisabetha Bona von Reute (Ha 380-381, A1/303 bis A1/308)
-    Fidelis von Sigmaringen (A1/310, A1/311)
-    Maria Crescentia Höss von Kaufbeuren (A1/315, A1/316)
-    Ulrika Nisch (E2)
-    Mutter M. Theresia Scherer (B2-1945/898)
-    Edith Stein (B2-1945/911)
-    Johann Baptist Jordan (Priester-Personalakten, B2-1945/910, C11/474)
-    Bernhard von Baden (B2-36-10, B2-1945/900 bis B2-1945/908, E1)