Römische Funde in Waldmühlbach
29.01.2024 |
Der Katholische Oberstiftungsrat in Karlsruhe leitete das obige Schreiben am 09.11.1883 an das Erzbischöfliche Bauamt Mosbach weiter. Letzteres sollte sich dazu äußern, ob die Idee der Stiftungskommission umsetzbar sei. Im Bericht vom 19.11.1883 ist nachzulesen, dass das Bauamt Mosbach es ebenfalls für wünschenswert hielt, der Gemeinde die beim Abbruch der alten Kirche gefundenen, römerzeitlichen Steine zu erhalten. Eine kleine Skizze veranschaulicht einen möglichen, neuen Platz „am Äußeren des Chores als Gegenüber der Sakristei“. Zum Erhaltungszustand vermeldete das Bauamt: „Die Werkstücke sind aus hartem rothem Sandstein, bedürfen also keines besonderen Schutzes. Ein Stein welcher noch Spuren früherer Bemalung zeigt, schützt sich selbst da die Figur in einer tiefen Auskuhlung liegt.“
So einvernehmlich und schnell war die Lösung nicht. Am 08.03.1884 berief sich das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts auf einen Bericht des „Großherzoglichen Conservators der Altertümer“ sowie auf ein ähnliches Urteil eines Amtskollegen, des „Großherzoglichen Conservators der öffentlichen Baudenkmäler“, welche „die Aufstellung der fraglichen Reste im Interesse der Erhaltung derselben und einer entsprechenden Verwertung zu Studienzwecken in der fraglichen Sammlung im Vereine mit anderen Ueberresten gleicher Art für zweckmäßiger erachten, als deren vereinzelte Belassung an Ort und Stelle.“ Überdies wurde der Oberstiftungsrat daran erinnert, dass die Stiftungskommission dem Wunsch [neuerdings] nicht abgeneigt sei, die endgültige Entscheidung aber vom Oberstiftungsrat getroffen werden solle. Um nun auch Letzteren von seinem Vorhaben zu überzeugen, fasste das Ministerium seine Argumente wie folgt zusammen:
Der Katholische Oberstiftungsrat reagierte am 12.03.1884 mit einem längeren Schreiben. Darin griff es die zentralen Inhalte des vergangenen Schriftverkehrs auf, darunter die Zustimmung des Pfarrverwesers Johann Schell in Waldmühlbach vom 09.12.1883, der nichts gegen eine Abgabe der Gegenstände einzuwenden hatte. Folglich sah auch der Oberstiftungsrat keinen Grund, warum es der Bitte des Ministeriums nicht nachkommen sollte.
Für Verwunderung dürfte im Jahre 1883 in Waldmühlbach (bei Billigheim) ein besonderer Fund gesorgt haben: beim Abbruch der alten Pfarrkirche St. Nikolaus stießen die Menschen auf Steine aus der Römerzeit. Wie wurde mit dieser Entdeckung umgegangen und wer hatte dabei ein Wörtchen mitzureden?
Die Katholische Stiftungskommission beschrieb, dass „bis jetzt“ [=02.11.1883] neun römische Steine freigelegt worden seien. Die zwei Kubikmeter umfassenden Steine seien „teils mit äußerst mangelhaften Inschriften, teils mit sehr beschädigten Figuren gefunden“ worden. Nun musste wohl ein Fachmann herbei. Geheimhofrat Dr. Wagner aus Karlsruhe beauftragte Professor Bissinger, ebenfalls aus Karlsruhe, um die gefundenen Objekte näher zu prüfen. Der Professor zog sogleich den Schluss, dass sie „gegen Bezahlung des Baumaterialwertes und unfrankierte Einsendung der Altertümersammlung in Karlsruhe einverleibt werden“ sollten. Die Stiftungskommission, zu der unter anderem Pfarrer Frank gehörte, ermahnte in dieser Sache abzuwägen: „So sehr wir wünschen, daß diese Altertümersammlung bereichert werde, so ist auf der anderen Seite aber ebenso wünschenswert, daß die gefundenen Altertümer der hiesigen Gegend und Gemeinde […] erhalten bleiben“. Über einen neuen Platz hatte sich die Kommission schon Gedanken gemacht; die Steine könnten erhalten werden, indem sie in die Außenwand der neuen Kirche passend und für jedermann sichtbar eingefügt würden.
Der Katholische Oberstiftungsrat in Karlsruhe leitete das obige Schreiben am 09.11.1883 an das Erzbischöfliche Bauamt Mosbach weiter. Letzteres sollte sich dazu äußern, ob die Idee der Stiftungskommission umsetzbar sei. Im Bericht vom 19.11.1883 ist nachzulesen, dass das Bauamt Mosbach es ebenfalls für wünschenswert hielt, der Gemeinde die beim Abbruch der alten Kirche gefundenen, römerzeitlichen Steine zu erhalten. Eine kleine Skizze veranschaulicht einen möglichen, neuen Platz „am Äußeren des Chores als Gegenüber der Sakristei“. Zum Erhaltungszustand vermeldete das Bauamt: „Die Werkstücke sind aus hartem rothem Sandstein, bedürfen also keines besonderen Schutzes. Ein Stein welcher noch Spuren früherer Bemalung zeigt, schützt sich selbst da die Figur in einer tiefen Auskuhlung liegt.“
So einvernehmlich und schnell war die Lösung nicht. Am 08.03.1884 berief sich das Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts auf einen Bericht des „Großherzoglichen Conservators der Altertümer“ sowie auf ein ähnliches Urteil eines Amtskollegen, des „Großherzoglichen Conservators der öffentlichen Baudenkmäler“, welche „die Aufstellung der fraglichen Reste im Interesse der Erhaltung derselben und einer entsprechenden Verwertung zu Studienzwecken in der fraglichen Sammlung im Vereine mit anderen Ueberresten gleicher Art für zweckmäßiger erachten, als deren vereinzelte Belassung an Ort und Stelle.“ Überdies wurde der Oberstiftungsrat daran erinnert, dass die Stiftungskommission dem Wunsch [neuerdings] nicht abgeneigt sei, die endgültige Entscheidung aber vom Oberstiftungsrat getroffen werden solle. Um nun auch Letzteren von seinem Vorhaben zu überzeugen, fasste das Ministerium seine Argumente wie folgt zusammen:
„Zur Begründung unseres Ansuchens möchten wir darauf hinweisen, daß die fraglichen Denkmäler weder von der Art, noch von der künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung sind, daß sie an einem abgelegenen Ort vereinzelt aufgestellt einen besonderen Anziehungspunkt für wissenschaftliche Forscher oder für das reisende Publikum bieten könnten, dieselben somit in Waldmühlbach für die wissenschaftliche und künstlerische Forschung nahezu als verloren betrachtet werden müssen, während sie in der hiesigen Sammlung, im Vereine mit römischen Denksteinen ähnlicher Art aufgestellt, bei der erleichterten Zugänglichkeit für den Forscher nicht unwesentliche Bedeutung haben möchten. Auch dürfte es sich fragen, ob die beabsichtigte Einmauerung in die neue Kirchenmauer ohne besondere Schutzvorrichtungen die unversehrte Erhaltung dieser Denkmäler so sichert, wie dies auch von kirchlicher Seite gewünscht wird.“
Der Katholische Oberstiftungsrat reagierte am 12.03.1884 mit einem längeren Schreiben. Darin griff es die zentralen Inhalte des vergangenen Schriftverkehrs auf, darunter die Zustimmung des Pfarrverwesers Johann Schell in Waldmühlbach vom 09.12.1883, der nichts gegen eine Abgabe der Gegenstände einzuwenden hatte. Folglich sah auch der Oberstiftungsrat keinen Grund, warum es der Bitte des Ministeriums nicht nachkommen sollte.
Sarah Mammola
Nutzung
Die zusammengefassten Ereignisse stammen aus der Akte B22/30773, Katholischer Oberstiftungsrat, Waldmühlbach, Kirche und Pfarrhausbau, 1845-1884. Bei Interesse können Sie die Akte gerne bestellen und in unserem Lesesaal einsehen.

