Erzbischofswahlen – frei und geheim?

15.02.2024 |

Dafür, wie ein römisch-katholischer Diözesanbischof zu seinem Amt kommt, gibt es verschiedene Wege. Der vom heutigen Kirchenrecht vorgesehene Normalfall ist die freie Ernennung durch den Papst, doch kann das jeweils geltende Staatskirchenrecht auch eine Wahl vorsehen – beispielsweise durch das Domkapitel, wie dies im Erzbistum Freiburg der Fall ist. 

Die Premiere stand an, nachdem der erste Oberhirte Bernhard Boll am 6. März 1836 verstorben war. In der päpstlichen Bulle „Ad dominici gregis custodiam“ vom 11. April 1827 war festgelegt, dass die Wahl „canonisch“ anhand einer Liste erfolgen musste, nachdem zuvor der Landesherr alle ihm „minder genehmen“ Kandidaten gestrichen hatte. Als Wahltag wurde der 4. Mai 1836 bestimmt, Wahllokal war die Münstersakristei, und den Wahlakt selbst umrahmte ein feierlicher Gottesdienst. 
 
Wahl 1836, Programm (aus: EAF, B1/85)
Wahl 1836, Programm (aus: EAF, B1/85)

Nichts sollte schiefgehen, an alle Eventualitäten war gedacht: Schon am Vorabend hatten die Glocken der beiden Stadtkirchen – Münster und St. Martin – das bevorstehende Ereignis angekündigt, während am Tag selbst dreimal im Halbstundentakt das volle Münstergeläute erscholl. Punkt neun Uhr begann das von Bistumsverweser Hermann v. Vicari zelebrierte Votivamt zum Heiligen Geist, „um von Gott die Gnade zu erbitten“, dass der Bischofsstuhl „wieder mit einem würdigen Erzbischofe besetzt werden möge“. Dafür, dass alle staatlichen Vorschriften korrekt eingehalten wurden, sollte ein „Großherzogliche[r] Herr Kommissär“ sorgen, für den „in der Mitte des Chors vor dem Hochaltar“ ein besonderer Sitz vorbereitet war. 

Nach dem Hymnus „Veni creator spiritus“ zog sich das Domkapitel in feierlicher Prozession zur Wahl zurück. Die sechs Kanoniker wurden begleitet vom Karlsruher Regierungsvertreter und seinem Sekretär, vom „Notarius Apostolicus“, drei „Skrutatoren“, zwei Zeugen und dem „Domkapitel’schen Herrn Syndikus“. Wahlurne war ein mit einer Patene bedeckter Kelch, der zusammen mit einem Kruzifix und zwei brennenden Kerzen auf einem Tischchen stand. Jeder Wähler erhielt vorgefertigte Wahlzettel, legte den mit dem gewünschten Namen in den Kelch und verbrannte die übrigen in einem dafür vorbereiteten Kohlenfeuer. 

Auch das weitere Verfahren war minutiös geregelt, bis hin zur Bekanntgabe des Ergebnisses, die „der Erste des Domkapitels“ von der Kanzel aus vorzunehmen hatte. Danach sollte der neu gewählte Erzbischof unter feierlicher Musik zum Altar ziehen für ein stilles Gebet, ehe das Te Deum „unter Musikbegleitung abgesungen“ werden sollte. Zuletzt ging es zu den Klängen des Psalms „Laudate Dominum omnes gentes“ (Ps. 117) wieder zurück in die Sakristei. 

So weit der Plan, doch die Realität sah anders aus: Gleich im ersten Wahlgang erhielt Hermann v. Vicari alle Stimmen außer seiner eigenen – nahm aber die Wahl nicht an. Er wurde ein zweites Mal gefragt und lehnte wieder ab. Auf eine dritte Anfrage, diesmal verbunden mit dem Hinweis, die Wahl sei mit dem Beistand des Heiligen Geistes erfolgt, nahm er an. Nun aber kam der Einsatz des staatlichen Wahlaufsehers: Er verkündete im Namen des Großherzogs, v. Vicari sei nicht wählbar. Schon im Vorfeld sei mit ihm abgesprochen worden, dass er die Wahl ablehnen werde, und daran sollten er und das Domkapitel sich halten. 

Titelseite Wahlniederschrift (aus: EAF, B1/85)
Titelseite Wahlniederschrift (aus: EAF, B1/85)
Die Wahl musste also wiederholt werden, erbrachte aber im zweiten und noch vier weiteren Durchgängen keine absolute Mehrheit. Schließlich blieb nur, einen neuen Termin zu suchen und dem wartenden Volk zu verkünden, dass der Gewählte abgelehnt habe. Eine Woche später, am 11. Mai 1836, dem Mittwoch vor Christi Himmelfahrt, fand das gleiche aufwändige Procedere noch einmal statt – und diesmal fiel die Wahl im dritten Durchgang mit absoluter Mehrheit (vier von sechs Stimmen) auf Ignaz Demeter. Eine „freie“ Wahl im heutigen Sinne war dies freilich kaum, und auch mit der Geheimhaltung war es nicht weit her: Der „Großherzogliche Herr Kommissär“ konnte später dem Großherzog die Namen derjenigen Domkapitulare nennen, die für Demeter gestimmt hatten.
 
Christoph Schmider
 
Quellen und Literatur:
  • EAF, B1/85.
  • Karl-Heinz Braun, Hermann von Vicari und die Erzbischofswahlen in Baden. Ein Beitrag zu seiner Biographie (Forschungen zur Oberrheinischen Landesgeschichte, 35). Freiburg, München 1990.