Offizialat
Jeder, der sich im Zusammenhang mit dem kirchlichen Leben in seinen Rechten beeinträchtigt fühlt, kann das kirchliche Gericht anrufen. Es kann sich dabei um verschiedene Angelegenheiten wie etwa Ehrverletzung, finanzielle Streitigkeiten (auch zwischen kirchlichen juristischen Personen), Vermögensstreitigkeiten oder Strafverfahren und auch sogenannte Personenstandsverfahren (wie z.B. Ehenichtigkeitsverfahren) handeln. In der Praxis machen die Verfahren zur Eheannullierung den größten Teil in der kirchlichen Gerichtsbarkeit aus.
Wie im zivilen Bereich gibt es auch in der kirchlichen Gerichtsbarkeit eine Prozessordnung. Sie dient dazu, allen Beteiligten rechtliches Gehör zu schenken und auf nachprüfbare Weise zur Wahrheitsfindung und damit zu einem gerechten Urteil zu gelangen.
Offizial Stephan Burger
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